Full text: Leistung und Wert

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Sachen M. 700.—, die Werkarbeit M. 400.—, die kaufmännische Ar- 
beit M. 200.— gekostet haben, so ergeben die Zweckleistungen und 
-Gaben der Firma auf Grund der bezüglichen Grundbuchungen {fol- 
gendes Gesamtbild: 
Soll Firma (Zweckleistungen) Haben 
(aus Werbung) (aus Verwertung) 
An Verschiedene Von Fremdperson Z. 
für Sachen M. 700.— für Maschine M. 1500. 
„ Verschiedene 
für Werkarbeit 400. - 
Verschiedene 
f. kaufmännische Arbeit  200.- 
Unter der Annahme, daß diese Zweckleistungen alle bezahlt 
seien, ergeben die bezüglichen Entgeltleistungen der Firma folgende 
Zusammenstellung: 
Soll Firma (Entgeltleistungen) Haben 
(aus Verwertung) (aus Werbung) 
An Z. für Zahlung M. 1500.— Von Verschiedenen für 
Zahlungen M. 700.— 
” do. für 
Zahlungen 400.— 
„ do. für 
Zahlungen 200.— 
Die erstere Zusammenstellung zeigt, da das Unternehmen 
nicht Werte schaffen, sondern nur empfangene nach darauf ver- 
wandter Arbeit weitergeben kann, die Notwendigkeit, noch einen 
Restwert auf die kleinere, hier die Werbungsseite, einzustellen. 
Dieser Wert ist die sich auf M. 200.— errechnende Unternehmer- 
leistung, was geschieht mittelst der Grundbuchung: 
Unternehmer (Kapitalkonto) . . BO Haben 
Firma HZ er A en a Soll 
Unternehmerleistung beim Geschäft mit Z. . M: 200:— 
Damit ist. die erste Zusammenstellung ausgeglichen. Auch die 
andere Zusammenstellung, die der Entgeltleistungen, zeigt einen 
Unterschied von M. 200.—, und dieser Unterschied sagt, daß die 
Firma noch M. 200.— an Zahlungswerten zu leisten habe und zwar 
an den Unternehmer für die ihm gutgeschriebene Unternehmer- 
leistung. Und wenn der Unternehmer sich die M. 200.— auszahlen 
ließe, so würde durch die Buchung 
EA Ta ES a © 7 Haben 
Unternehmer (Kapitalkonto) . . . Soll 
Bar SE M. 200.— 
auch die Ausgleichung der Entgeltleistungen herbeigeführt sein. Es 
wird klar, daß die eine Zusammenstellung durch die andere auf ihre 
Richtigkeit geprüft wird. Es wird ferner klar die Bedeutung des 
Begriffs der Unternehmerleistung, die den Schlußstein der kaufmän- 
nischen Rechnungsführung bedeutet.
	        
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