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Sachen M. 700.—, die Werkarbeit M. 400.—, die kaufmännische Ar-
beit M. 200.— gekostet haben, so ergeben die Zweckleistungen und
-Gaben der Firma auf Grund der bezüglichen Grundbuchungen {fol-
gendes Gesamtbild:
Soll Firma (Zweckleistungen) Haben
(aus Werbung) (aus Verwertung)
An Verschiedene Von Fremdperson Z.
für Sachen M. 700.— für Maschine M. 1500.
„ Verschiedene
für Werkarbeit 400. -
Verschiedene
f. kaufmännische Arbeit 200.-
Unter der Annahme, daß diese Zweckleistungen alle bezahlt
seien, ergeben die bezüglichen Entgeltleistungen der Firma folgende
Zusammenstellung:
Soll Firma (Entgeltleistungen) Haben
(aus Verwertung) (aus Werbung)
An Z. für Zahlung M. 1500.— Von Verschiedenen für
Zahlungen M. 700.—
” do. für
Zahlungen 400.—
„ do. für
Zahlungen 200.—
Die erstere Zusammenstellung zeigt, da das Unternehmen
nicht Werte schaffen, sondern nur empfangene nach darauf ver-
wandter Arbeit weitergeben kann, die Notwendigkeit, noch einen
Restwert auf die kleinere, hier die Werbungsseite, einzustellen.
Dieser Wert ist die sich auf M. 200.— errechnende Unternehmer-
leistung, was geschieht mittelst der Grundbuchung:
Unternehmer (Kapitalkonto) . . BO Haben
Firma HZ er A en a Soll
Unternehmerleistung beim Geschäft mit Z. . M: 200:—
Damit ist. die erste Zusammenstellung ausgeglichen. Auch die
andere Zusammenstellung, die der Entgeltleistungen, zeigt einen
Unterschied von M. 200.—, und dieser Unterschied sagt, daß die
Firma noch M. 200.— an Zahlungswerten zu leisten habe und zwar
an den Unternehmer für die ihm gutgeschriebene Unternehmer-
leistung. Und wenn der Unternehmer sich die M. 200.— auszahlen
ließe, so würde durch die Buchung
EA Ta ES a © 7 Haben
Unternehmer (Kapitalkonto) . . . Soll
Bar SE M. 200.—
auch die Ausgleichung der Entgeltleistungen herbeigeführt sein. Es
wird klar, daß die eine Zusammenstellung durch die andere auf ihre
Richtigkeit geprüft wird. Es wird ferner klar die Bedeutung des
Begriffs der Unternehmerleistung, die den Schlußstein der kaufmän-
nischen Rechnungsführung bedeutet.