Full text: Leistung und Wert

Buchhaltungsbegriff, Kaufmannsbegriff. 
Wenn auch unter Buchhaltung im allgemeinen Wortsinne alle 
fortlaufenden Bucheintragungen verstanden werden können, deren 
Gegenstand unter einen bestimmten Sammelbegriff fällt, so hat doch 
der Sprachgebrauch innerhalb dieser weiten Grenzen die Bezeich- 
nung Buchhaltung auf diejenigen fortlaufenden Eintragungen‘ be- 
schränkt, deren Gegenstand der häufigste und zugleich für die Bezie- 
hungen der Menschen untereinander der wichtigste, weil von ver- 
mögensrechtlicher Bedeutung, ist, und dieser Gegenstand ist das 
Geschäft. Die theoretische Betrachtung der kaufmännischen 
Buchhaltung wird also auszugehen haben vom Geschäft, vom zwei- 
seitigen Rechtsgeschäft, einerlei, was es zum Gegenstande hat, und 
wird im Zusammenhang damit den Begriff des Kaufmannswesens zu 
besprechen haben, um die Merkmale festzustellen, die die kaufmän- 
nische Buchhaltung als solche kennzeichnen. 
Ein Geschäft vollzieht sich durch Leistungen. (Leistung 
ist hier allgemein genommen als Ausübung nicht nur eines persön- 
lichen, sondern überhaupt eines wirtschaftlichen Könnens.) Die Lei- 
stungen sind gegensätzliche. Die eine Leistung erfüllt den 
Zweck des Geschäfts, indem der Leistende einen Anderen in den Be- 
sitz einer Sache, den Genuß eines Rechtes, den Erfolg einer Arbeit 
setzt. Wir wollen sie die Zweckleistung nennen. Die andere 
Leistung gibt den vereinbarten Entgelt in verkehrsüblichem Zah- 
lungsmittel; sie ist die Entgeltleistun g.. Durch die eine Lei- 
stung wird ein Rechnungsverhältnis eröffnet; durch die andere wird 
es geschlossen, beglichen. Dies schriftlich festzuhalten, das Rech- 
nungsverhältnis nicht nur des einzelnen, sondern der verschiedenen 
Geschäfte fortlaufend buchersichtlich zu machen, ohne einen dem 
Zweckbereich zugehörigen Fall zu übergehen, ist die Aufgabe der 
Buchhaltung. Buchhaltung ist also Leistungsaufzeichnung. Das die 
Eintragungen zu dem bestimmten Buchhaltungskreise vereinigende, 
persönliche Band ist, daß an allen Leistungen, gebend oder nehmend, 
eine und dieselbe Leistungsperson beteiligt ist. Wir wollen sie den 
Buchhaltungsträger nennen. Die meist zahlreichen gegen- 
überstehenden Leistungspersonen mögen als die Fremdper- 
sonen bezeichnet werden. 
Vollziehen sich nun die Geschäfte in der Weise, daß die Zweck- 
leistung und die Entgeltleistung zeitlich zusammenfallen, so daß das 
Rechnungsverhältnis sofort zur Erledigung kommt, oder daß sie 
praktisch als zeitlich zusammenfallend angesehen werden, so kann 
sich die Buchhaltung darauf beschränken, das Geschäft lediglich in 
der Tatsache der — im Allgemeinen Empfang und Richtigkeit der
	        
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