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Zweckleistung bestätigenden — Entgeltleistung aufzuzeichnen, wobei
des Gegenstandes der Zweckleistung nur beiläufig Erwähnung
geschieht. Zur Entgeltleistung dient das Geld. Die Buchaltung wird
auf diese Weise Geldrechnung. Um Entgeltleistungen bewirken
zu können, muß der Buchhaltungsträger selbst aus Entgeltleistungen
Anderer Geld empfangen haben. Es bilden sich damit zwei,
der Buchhaltung überhaupt eigentümliche gegeneinanderstehende
Verhältnisse heraus, in diesem Falle die Entgeltleistungsnahme und
die Entgeltleistungsgabe, kurz als Einnahme und Ausgabe bezeichnet.
Es können die Einnahmen auch mittelbare sein, nämlich Ausgaben
einer übergeordneten Buchhaltung. Sie sind dann zur Bestreitung
wirtschaftlich zusammengehöriger Ausgaben bereitgestellte Beträge.
Den Buchhaltungsträger kann in diesem Falle eine Mehrheit darstellen,
deren Glieder zur Bestreitung der im gemeinsamen Interesse
liegenden Ausgaben beitragen (Verein, Gemeinde, Staat). Dieser
„Haushaltsbuchhaltung“ ist, da die Ausgaben im Rahmen
der zu erwartenden Einnahmen gehalten oder diese den Ausgaben
gemäß veranlagt werden müssen, der Voranschla g eigen.
Zeichnet die Geldrechnung von Ausgaben nur solche auf, die zur Erlangung
der Einnahmen erforderlich gewesen sind, so ist‘'sie Ertragsgeldrechnung.
Die Geldrechnung, an sich der Verrechnung
des Geldes dienend, kann durch tabellenmäßige Anlage, Zerlegung
in mehrere Bücher und durch die Vereinigung dieser Mittel
auch die Gegenstände der Zweckleistung rechnerisch erfassen.
Die Geldrechnung gibt nur über abgewickelte Geschäfte in
ihrer Zeitfolge Aufschluß, nicht aber über schwebende Geschälfte,
außer daß sie angibt, welche Entgeltleistungen etwa im Voraus gemacht
worden sind. Sie genügt also nicht, wo es ein auf die Vornahme
zahlreicher gleichartiger Geschäfte gerichteter „Betrieb“ mit
sich bringt, daß zwischen Zweck- und Entgeltleistung meist mehr
oder weniger lange Zeiträume liegen, daß also stets zahlreiche Rechnungsverhältnisse
in der Schwebe sind. Es ist notwendig, daß die
Buchhaltung auch hierüber Auskunit gebe. Zu diesem Ende macht
sie auch die Zweckleistung zum selbständigen Buchungsgegenstand,
zeichnet unabhängig voneinander sowohl die Zweckleistungen wie
die Entgeltleistungen auf. Diese Aufzeichnungen geschehen der
Zeitfolge nach, und es ergibt sich das Bedürfnis, die-auf die einzelnen
Leistungspersonen sich beziehenden, zerstreuten Buchungen herauszuheben
und zusammenzustellen. Auf diese Weise entsteht das
Konto. Konto ist die Gegenüberstellung und Verrechnung gegensätzlicher
Leistungen und Leistungsnahmen einer Leistungsperson.
Konto ist daher ein persönlicher Begriff. Auf diese Weise vereinigen
sich mehrere Buchhaltungselemente zu einem System: Neben der
Geldrechnung, dem Geldbuch, das die baren Entgeltleistungen, auch
gewisse Bargeschäfte aufnimmt, das Buch oder die Bücher der
Zweckleistungen und der nicht in barem Gelde bestehenden Entgeltleistungen
und das Buch der Konten, aus dem die Rechnungsverhältnisse
der Fremdpersonen ersichtlich sind.