Full text: Leistung und Wert

Ausgestaltung der Buchhaltungder Leistungspersonen, 
1. Die Grundbuchung. 
Grundbuch, Fremdrechnung und Eigenrechnung bilden zu- 
sammen die schematische Grundform der Buchhaltung der Lei- 
stungspersonen. Sie kann dem Bedürfnis gemäß weiter ausgestaltet 
werden. Das Bedürfnis dazu entspringt hauptsächlich der Menge 
des Buchungsstoffes und der sich daraus ergebenden Notwendigkeit, 
die Buchhaltungsarbeit auf mehrere Personen zu verteilen. Mit der 
Arbeitsteilung verbindet sich naturgemäß die Teilung nach Art des 
Buchungsstoffes. Die Teilung erstreckt sich namentlich auf die 
Grundbuchung, weniger und nur in Verbindung damit auf die Fremd- 
rechnung. 
Eine Teilung der Grundbuchung Kann zunächst. nach 
äußeren Gesichtspunkten stattfinden. Man teilt z. B. die Fremd- 
personen ein in Gruppen und weist etwa die Posten, die sich auf 
Fremdpersonen beziehen, deren Namen mit A bis K beginnen, einem 
A-Grundbuch, die auf Personen mit den Anfangsbuchstaben L bis Z 
sich‘ beziehenden einem ‚B-Grundbuch zu. ‚Das ermöglicht, daß, 
während in das eine Grundbuch eingetragen wird, das zweite ander- 
weitig, z. B. zur Konteneintragung oder zur Vergleichung mit den 
Bestandbüchern, benutzt werden kann. Oder man richtet zwei 
Grundbücher nach dem Buchungsdatum, eines für die geraden, eines 
für die ungeraden Monats- oder Wochentage ein. Es können die 
Fremdpersonen des Inlandes von denen des Auslandes, die am 
Platze wohnenden von den auswärts wohnenden getrennt werden. 
Die Geschäftskonten können getrennt werden von den Geldkonten; 
die Großhandelsgeschäfite von den Kleinhandelsgeschäften. Alle 
diese Trennungen können auf die Fremdrechnung übertragen wer- 
den, während sie auf die Eigenrechnung in der Regel nicht ausge- 
dehnt werden. Wo es der Fall wäre, fände eine Trennung in Be- 
triebe statt. 
Mit den äußeren Trennungen beschäftigen wir uns nicht wei- 
ter, sondern wir wollen diejenigen behandeln, die sich aus dem Ss y - 
stematischen Aufbau der Buchhaltung ergeben. Wir haben 
gesehen, daß sich innerhalb des Gesamtgebietes verschiedene Ein- 
zelbegriffe absondern, die sich zur Zerlegung der Grundbuchungen 
heranziehen lassen; so die Werbungs- und die Verwertungs- 
geschäfte, die Bar- und die Zeitgeschäfte, die Geschäfte, welche 
Haupthandelswerte und welche Aufwandswerte zum Gegenstand 
haben. Die Vorteile der organischen Trennung liegen, von dem der 
Arbeitsteilung abgesehen, darin, daß, indem dem Wesen nach Zu- 
sammengehöriges zusammengebucht wird. die Buchungsform ver-
	        
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