Ausgestaltung der Buchhaltungder Leistungspersonen,
1. Die Grundbuchung.
Grundbuch, Fremdrechnung und Eigenrechnung bilden zu-
sammen die schematische Grundform der Buchhaltung der Lei-
stungspersonen. Sie kann dem Bedürfnis gemäß weiter ausgestaltet
werden. Das Bedürfnis dazu entspringt hauptsächlich der Menge
des Buchungsstoffes und der sich daraus ergebenden Notwendigkeit,
die Buchhaltungsarbeit auf mehrere Personen zu verteilen. Mit der
Arbeitsteilung verbindet sich naturgemäß die Teilung nach Art des
Buchungsstoffes. Die Teilung erstreckt sich namentlich auf die
Grundbuchung, weniger und nur in Verbindung damit auf die Fremd-
rechnung.
Eine Teilung der Grundbuchung Kann zunächst. nach
äußeren Gesichtspunkten stattfinden. Man teilt z. B. die Fremd-
personen ein in Gruppen und weist etwa die Posten, die sich auf
Fremdpersonen beziehen, deren Namen mit A bis K beginnen, einem
A-Grundbuch, die auf Personen mit den Anfangsbuchstaben L bis Z
sich‘ beziehenden einem ‚B-Grundbuch zu. ‚Das ermöglicht, daß,
während in das eine Grundbuch eingetragen wird, das zweite ander-
weitig, z. B. zur Konteneintragung oder zur Vergleichung mit den
Bestandbüchern, benutzt werden kann. Oder man richtet zwei
Grundbücher nach dem Buchungsdatum, eines für die geraden, eines
für die ungeraden Monats- oder Wochentage ein. Es können die
Fremdpersonen des Inlandes von denen des Auslandes, die am
Platze wohnenden von den auswärts wohnenden getrennt werden.
Die Geschäftskonten können getrennt werden von den Geldkonten;
die Großhandelsgeschäfite von den Kleinhandelsgeschäften. Alle
diese Trennungen können auf die Fremdrechnung übertragen wer-
den, während sie auf die Eigenrechnung in der Regel nicht ausge-
dehnt werden. Wo es der Fall wäre, fände eine Trennung in Be-
triebe statt.
Mit den äußeren Trennungen beschäftigen wir uns nicht wei-
ter, sondern wir wollen diejenigen behandeln, die sich aus dem Ss y -
stematischen Aufbau der Buchhaltung ergeben. Wir haben
gesehen, daß sich innerhalb des Gesamtgebietes verschiedene Ein-
zelbegriffe absondern, die sich zur Zerlegung der Grundbuchungen
heranziehen lassen; so die Werbungs- und die Verwertungs-
geschäfte, die Bar- und die Zeitgeschäfte, die Geschäfte, welche
Haupthandelswerte und welche Aufwandswerte zum Gegenstand
haben. Die Vorteile der organischen Trennung liegen, von dem der
Arbeitsteilung abgesehen, darin, daß, indem dem Wesen nach Zu-
sammengehöriges zusammengebucht wird. die Buchungsform ver-