Vorbeugung des Krüppeltums, Überwachung des Heilverfahrens
und Entlastung der Krüppelfürsorge.
Von Dr. H. Paal, Landeskcüppelarzt in Münster.
Vom ärztlichen wie vom wirtschaftlichen Standpunkte aus erscheint
die Vorbeugung des Krüppeltums leichter und vorteilhafter als die
Heilung. Unsere Orthopäden glauben, daß mehr als die Hälfte alles
Krüppeltums, wie es sich uns heute darbietet, vermeidbar war, ja, die
Schätzung geht sogar bis zu 80 Prozent. Diese Verschiedenheit der
Schätzung erklärt sich hinreichend aus der unklaren Umgrenzung des
Begriffes Krüppel, an welcher auch sonst die vergleichende Statistik
krankt. Die völlige Vorbeugung und Beseitigung eines körperlichen
Gebrechens ist wohl vielfach nicht möglich, auch wenn es gelingt, die
körperliche Leistungsfähigkeit und Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder
wiederherzustellen. M. E. würde es von großem Vorteil sein, wenn
man ssich allgemein darauf einigte, versc<h i ed ene Stufen der
Verkrüppelung zu unterscheiden und etwa vier Stufen anzunehmen:
1. Leichte Verkrüppelung, bei welcher ein Erwachsener voraussichtlich
mehr als 50 Prozent erwerbsfähig bleibt (Leichtbeschädigte).
2. Schwere Verkrüppelung, welche bei Erwachsenen eine Erwerbsbeschränkung
von 50~80 Prozent bedingt (Schwerbeschädigte).
3. Vollkrüppel, die sich zwar beschäftigen, aber nicht regelmäßig
einem lohnenden Erwerb nachgehen können.
4. Sieche, welche dauernd und vorwiegend auf fremde Pflege und
Hilfe angewiesen sind.
Nach einer solchen Einteilung wäre es leichter, die wirklichen
Schäden des Krüppeltums und den Erfolg einer Vorbeugung, Behandlung
oder Ausbildung zu bemessen, indem eine sehr wesentliche Besserung
oder Verschlechterung des Zustandes auch eine Ünderung der
Krüppelstufe bedeuten würde. Eine vollständige Verhütung des
Krüppeltums ist ebenso wenig zu erreichen wie eine vollständige
Heilung. Es ist aber schon viel gewonnen, wenn es gelingt, die
schwersten Formen zu verhüten oder zu beschränken.
Die Verhütung des Krüppeltums ist teils allgemeiner, teils besonderer
Art. Ein großer Teil der ersteren liegt auf dem Gebiete der
allgemeinen Gesundheitsfürsorge, insbesondere der Säuglings- und
Kinderfürsorge und ist die eigentliche Aufgabe der Wohlfahrtsämter,
welche durch fachkundige ärztliche Berater hier wertvolle Arbeit leisten
Beiträge zur sozialen Fürsorge. 6