Wirtschaftliches Organisationswesen, 151
zwar nicht notwendigerweise ein Monopol, aber jedenfalls beherrschen-
den Einfluß erfordert, vertragen diese Organisationen weder eine über-
große unternehmungsweise Zersplitterung, noch auch stärkeren quanti-
tativen und vor allem qualitativen Wechsel der Wettbewerbsgrund-
lagen, Deshalb sehen wir die Kartellierung ihren Ausgangspunkt von
solchen Industrien nehmen, deren natürliche Gebundenheit großkapita-
listische Unternehmung und Begrenzung des möglichen Wettbewerbs
schafft, von Kohle und Eisen.
Aber auch für letzteres Gewerbe, selbst soweit es nur die eisen-
erzeugende Industrie umfaßt, wäre die hochentwickelte Syndizierung,
die mit freilich wechselvollen Schicksalen schließlich im Stahlwerks-
verbande kulminieren sollte, nicht möglich geworden ohne die staat-
liche Hilfe der grundsätzlichen Schutzzollpolitik,
Die weitere Entwicklung des deutschen Vorkriegs-Kartellwesens
hat sich ihren Weg trotz hervorragender Entwicklung der Organi-
sationstechnik schrittweise erkämpfen müssen. Sie ist auch kaum über
500 bis 600 Verbände hinausgelangt und umfaßte durchweg solche in-
dustrielle Gewerbe, bei denen die erwähnten natürlichen Gründe (be-
schränkter Wettbewerbsradius wegen engerer Frachtgrenzen) oder
aber die Jugend ihrer Entwicklung oder auch ein spezifischer Rechts-
schutz (Patente) günstige Vorbedingungen boten. Große, wichtigste
Gewerbe, wie fast alle Zweige der Textilindustrie, wiesen — ganz im
Gegensatz zu ihrer Nachkriegsentwicklung — jedenfalls qualitativ nur
sehr schwächliche Kartellierungsversuche auf‘). Gerade bei dieser
Industrie vermögen wir auch die Widerstände deutlich aus ihrer ge-
schichtlichen Entwicklung zu erkennen und stoßen damit auf ein Ele-
ment, das einerseits den Wert dieser Organisationsform ebenso ver-
deutlicht, wie es ihre Grenzen weist.
Ein sehr erheblicher Teil unseres Industriekörpers ist in den
letzten drei Vierteln des verflossenen Jahrhunderts aus handwerks-
mäßigem Ursprunge in die kapitalistische Technik hineingewachsen.
England, in erheblichem Abstande schon Frankreich, waren uns hierin
um etwa ein halbes Jahrhundert voraus, während die Vereinigten
Staaten bekanntlich ohne den Übergang ihre Industrie als „kapita-
listische‘“ von der Alten Welt importieren konnten. Vom Standpunkte
der Staatspolitik aus gesehen, hatte unsere Entwicklung das Gute, daß
sie mit großer Energie einen breiten Raum von mittleren und kleineren
") Eine Ausnahme bildete die „Textilveredelungsindustrie” infolge ihres eigen-
artigen Charakters als Werklohngewerbe. Wenige Zweige der Weberei, namentlich
Seide und Samt, konnten Kartelle nur mit Hilfe von Rückversicherungsverträgen
(Exklusivkontrakten) mit der Veredelungsindustrie oder ihrem organisierten Groß-
handel durchführen,