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Ariegsabgabegesetz 1919.
(3« Muster 3)
(Roter Ausklebezettel für die SteuererNärung)
Zur Beachtung
über sämtliche Punkte des Vordrucks ist eine Erklämng abzugeben. Nichtzu
treffendes ist zu durchstreichen. Derienige, der unrichtige oder unvollständige An
gaben in der Absicht, die Kriegsabgabe zu hinterziehen, macht, kann mit Gefängnis
bestraft werden. Unrichtige Angaben macht auch derjenige, der Punkte des Vor
drucks durchstreicht, obwohl er eine Erklärung hätte abgeben sollen. Unvollständig
ist die Erklärung auch dann, wenn der Vordruck ganz oder teilweise nicht ausgefüllt wird.
Die Entscheidung, was steuerpflichtig ist und was nicht, steht dem Finanzamt,
nicht dem Abgabepflichtigen zu.
Muster 3
lAusführungsbestimmungen § 21)
Finanzamt
Kriegsabgabe 1919-Steucrliste B Rr.
für^die Veranlagung der
in
Steuererklärung
(GesellschastSfirma)
<Sitz der Besellschaft)
zur Kriegsabgabe 1919
I. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft rechnet vom
II. Der
a)
Geschäfts- (Bilanz-) Gewinn betrug-)
in den für die Berechnung des Durchschnittsgewinns
maßgebenden fünf den Kriegsgeschästsjahren voran
gegangenen Jahren, und zwar')
vom.
.19..
.19.
19
.19..
.19
bis.
im fünften Kriegsgeschäftsjahr, und zwar
vom 19 bis
19
19
19
19
19
19
bis
M.
i) Soweit die Geschäftsberichte und Jahresabschlüsse nebst den Gewinn- und Bertuswech-
nunaen der In Betracht lammenden FricdenSjahre (5 17 des «riegSsteuergcsetzeS vom 21. Jun,
1916) und des fünften Kriegigeschäftsjahrs (§ 17 deS Gesetzes, sowie die daraus bezüglichen Be
schlüsse der Generalversammlungen nicht bereits dem Finanzamt eingereicht wurden, sind sie der
Eteuercrklärnng beizufügen.
«) Wenn der FriedenSgewinn nach den Bestimmungen des SriegSsteuergesetzeS vom 21. Jun
1916 bereits festgestellt ist, bedarf ei einer Angabe deS GeschästSgewinnS in den einzelnen den
SriegSgeschüstsjahren vorangegangenen Jahren nicht! es genügt die Angabe des FriedenSgewinn»
in einer Summe unter „Mark".