Studienplan für Diplom-Volkswirte.
kaufmännischen Diplomprüfung mit Note 1 genügen bzw. Ablegung
der Handelslehrerprüfung,
. Nachweis eines viersemestrigen Studiums bei der Vorprüfung, eines
achtsemestrigen bei der Hauptprüfung.
Das der Prüfung vorausgehende Semester muß an der Technischen
Hochschule in Dresden zugebracht sein. |
; Nachweis des erfolgreichen Besuches von je einer Übung aus den
Gebieten der Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre, der
Rechtswissenschaften.
4. Lebenslauf mit Angabe des Bildungsganges.
Die Prüfungen zerfallen in eine schriftliche (Hausarbeit und
Klausurarbeiten) und eine mündliche.
Die Prüfungsfächer sind in der Vorprüfung:
1. Allgemeine Volkswirtschaftslehre einschließlich‘ der Sozialwissenschaften.
3. Geld- und Bankwesen.
3. Grundzüge der Statistik.
4. Betriebswirtschaftslehre I, Buchführung und Bilanzwesen.
5. Grundzüge des bürgerlichen Rechts und des Handelsrechts.
6. Grundzüge des Ingenieur- und Hochbau- oder des Maschinenwesens.
7. Technologie (wahlweise mechanische oder chemische Technologie).
Die Hauptprüfung ist.abzulegen in:
1. Volkswirtschaftslehre, insbesondere Agrar-, Bergbau-, Industrie-,
Handels-, Verkehrs-, Sozialpolitik.
3. Soziologie.
3. Grundzüge der Finanzwissenschaft.
4. Betriebswissenschaft II, Fabrikorganisation und Selbstkostenwesen.
5. Allgemeine Staatslehre, Staatsrecht, Verwaltungsrecht.
6. Grundzüge der Krafterzeugung.
7. Ein vom Kandidaten gewähltes, vom Prüfungsausschuß genehmigtes
technisches Fach.
Vergleichen wir diese Prüfungsfächer mit denen der Diplomprüfungsordnung
an den Universitäten, so stoßen wir dabei auf wesentliche Unterschiede.
Demgemäß weicht auch der Studienplan, den. die Technische
Hochschule in Dresden ihren Studierenden für die Ausbildung zum Diplomvolkswirt
empfiehlt und den wir oben bereits abgedruckt haben, so wesentlich
von denen der Universitäten ab.
Wer die Prüfung nicht bestanden hat, darf sie nur einmal wiederholen,
frühestens nach einem Semester.
Nur einmal darf der Kandidat von der Prüfung zurücktreten.
Wir lassen nun die Prüfungsordnung hier im Abdruck folgen:
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