Die Handelshochschule in Nürnberg.
Als außerordentliche Studierende werden Personen gereiften
Alters zugelassen, die zwar keine der oben genannten Vorbildungsarten,
wohl aber mindestens vier Jahre Praxis im Wirtschaftsleben nachweisen.
Für sie ist ein allgemein bildender Lehrplan vorgesehen. Sie
können nach drei Semestern eine Vorprüfung und hernach nach weiteren
drei Semestern Fachstudium die wirtschaftswissenschaftliche Fachprüfung
ablegen. Wird diese mit Note I bestanden, so kann der Betreffende sich
nach fünf Semestern Fachstudium, also nach insgesamt acht Semestern,
der Kaufmännischen Diplomprüfung unterziehen.
In Nürnberg wird das Studium nach sechs Semestern mit der Kau{fmännischen
Diplomprüfung abgeschlossen, zu der zugelassen
werden:
1. Inhaber des Reifezeugnisses einer neunstufigen höheren deutschen
Lehranstalt, die außerdem ein Jahr Praxis im Wirtschaftsleben
nachweisen können.
Studierende, welche die wirtschaftswissenschaftliche
Fachprüfung mit dem Gesamturteil I bestanden haben; das
sind sog. Immaturi, siehe oben unter Aufnahmebedingungen unter
2. und 3a und b.
Der Diplomkandidat muß sich sechs Semester ordnungsgemäß an
einer deutschen gleichberechtigten Hochschule dem Studium der Wissenschaften,
die Gegenstände der Diplomprüfung sind, gewidmet haben. Von
der Gesamtstudiendauer muß der Kandidat mindestens zwei Semester an
der Hochschule Nürnberg immatrikuliert sein.
Der Kandidat muß sich mit Erfolg den Klausurübungen in der
Betriebstechnik unterzogen haben.
Bevor wir die Kaufmännische Diplomprüfung weiter besprechen, muß
noch wegen der unter 2. bzw. 3. genannten Personen, der sog. Immaturi
bemerkt werden, daß diese also auch zur Diplomprüfung zugelassen
werden, wenn ‚sie die wirtschaftswissenschaftliche‘' Fachprüfung vorher
bestanden haben, und zwar mit Note I (vgl. übrigens das am Eingang auf
S.72 wegen der außerordentlichen Studierenden Gesagte).
In dieser Fachprüfung, die ein viersemestriges Studium an
einer deutschen Handels- oder sonstigen Hochschule voraussetzt, soll der
Kandidat beweisen, daß er für die Erscheinungen des Wirtschaftslebens
in ihren wesentlichen Zusammenhängen und Beziehungen Verständnis hat.
° Prüfungsfächer sind:
Grundzüge der Volkswirtschaftslehre,
Grundzüge der Privatwirtschaftslehre (Betriebswirtschaftslehre),
Grundzüge des privaten und öffentlichen Rechts unter besonderer Berücksichtigung
des Wirtschafts- und Sozialrechts.
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