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Die Menschen im Betrieb. 
Doch hat diese Entwicklung zur Folge, daß auch die Verteilung der massenhaft erzeugten 
Güter neue Betriebe oder die Vergrößerung bestehender Betriebe nötig macht: Entstehung 
der Großbetriebe im Einzelhandel (Warenhäuser) und der Bankgroßbetriebe. Auch hier kann 
die vermehrte Arbeit nur mit Hilfe zahlreicher kaufmännischen Angestellten geleistet werden. 
Insgesamt sind 1933 über 4 Millionen Angestellte (14,946 Millionen Arbeiter) gezählt 
worden. Die Zahl der kaufmännischen Angestellten einschließlich der Büroangestellten wird 
mit 2,729 Millionen angegeben; davon 1,678 Millionen männlich und 1,15 Millionen weiblich. 
Wenn die Handels- (und Bank-) Betriebe als reine Angestelltenbetriebe bezeichnet werden, 
so ist das nicht ganz wörtlich zu nehmen. Insbesondere in den Großbetrieben gibt es mancher 
lei technische Arbeit (Beleuchtung, Heizung, Transport, Hausverwaltung), sind also tech 
nische Angestellte und Arbeiter erforderlich. Außerdem werden in Handels- und Bankbetrie 
ben (ebenso in Industrie- und Verkehrsbetrieben) diejenigen Personen vielfach als Arbeiter 
bezeichnet, die nicht mit der eigentlichen kaufmännischen Arbeit beschäftigt sind, wie die 
Boten, Pförtner, Nachtwächter, Reinmacher usw. (Bei der Reichsbank sind Ende 1935 vor 
handen; 8840 Beamte, 6340 Angestellte und 1061 Arbeiter und Arbeiterinnen.) 
Wenn auch der neue Zuwachs an Angestellten (in den Industrie- und Bank 
betrieben) unter der alten Bezeichnung der kaufmännischen Angestellten zu 
sammengefaßt wird, so kann man doch noch von einer verschiedenen Einstellung 
zu ihrer Arbeit sprechen (wenn auch in jüngster Zeit der allerorts sich bemerkbar 
machende Großbetrieb zur Verflachung der Unterschiede beiträgt). So überwiegt 
in den Handelsbetrieben der händlerische, d. h. verkaufende Angestellte, der noch 
von dem Drange nach Selbständigwerden beseelt ist und dieses Ziel immer noch 
in vielen Fällen erreichen kann. In Industriebetrieben ist die Erreichung dieses 
Zieles schwieriger; außerdem tritt hier der Kaufmann mit dem Techniker um den 
Erfolg in Wettbewerb. So kommt es, daß der kaufmännische Angestellte in Indu 
striebetrieben leicht zu einem Sonderarbeiter (Geschäftszweig oder Abrechnungs 
wesen) wird, dem ein Wechsel in der Beschäftigung weniger leicht gelingt. Ähn 
lich hegt es in den Verkehrsbetrieben, wenn nicht, wie in Speditionsbetrieben, die 
kaufmännische Arbeit überwiegt. Beim Bankbetrieb, dem ausgesprochenen Ange 
stelltenbetrieb, ist heute die Aussicht, selbständig zu werden, sehr gering. Dazu 
kommt, daß in ahen Großbetrieben die große Masse der kaufmännischen Arbeit 
mehr das Merkmal der Verwaltung und Ausführung der reich gegliederten Neben 
arbeit annimmt. Hier entfernt sich der Angestellte immer mehr von der eigentlichen 
Grundarbeit. So nennen sich die Bankangestellten gern Bankbeamte (nach dem 
Vorbild der Beamten der Reichsbank, die die Rechte und Pflichten der Reichs 
beamten haben). Die Fälle, wo der kaufmännische Angestellte aus dem Handels 
betrieb oder der Bankbeamte in den Dienst eines Industriebetriebes trat, sind 
heute auch deshalb seltener geworden, weil die Industriebetriebe den Bedarf an 
Hilfskräften meist aus den eigenen Reihen zu decken vermögen. 
Als Ersatz für das Selbständigwerden der Angestellten bietet der Großbetrieb 
das Aufrücken in sog. leitende Stellen (vgl. 3: Die leitenden Angestellten). 
2. Die Gliederung. Der Bedarf der Wirtschaftsbetriebe an Hilfskräften geht 
in der Regel nicht gerade auf eine Person, die die Gesamtheit der kaufmännischen 
Nebenarbeiten verrichtet und darüber hinaus noch den Wirtschafter in der Aus 
übung seiner Hauptarbeit unterstützt. Selbst in kleinen Ladengeschäften ist die 
alleinige Hilfskraft meist nur auf das Verkaufen eingestellt. In den Mittelbetrieben 
des Handels, der Industrie und der Banken ist bereits eine Aufgliederung der kauf 
männischen Nebenarbeiten nach ihrem besonderen Inhalt eingetreten. Entspre 
chend gestaltet sich der Bedarf nach Hilfskräften verschiedener Art. 
Man unterscheidet — zur Grundarbeit gehörend —; 
1. Den Einkäufer, der den Einkauf der erforderlichen Waren (Roh- und Hilfs 
stoffe) im engsten Einvernehmen mit dem Wirtschafter (Unternehmer) oder nach 
dessen Anweisungen besorgt, also an einer wichtigen Stelle des Gewinn- und Ver 
lustkontos der Unternehmung tätig und dementsprechend wertvoll ist; 
2. den Verkäufer, dem die Arbeit obliegt, im offenen Verkaufsgeschäft, im
	        
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