Full text : Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

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Die  Menschen  im  Betrieb.

blieben  ist.  Oft  haben  die  unerwarteten  Rückschläge  eine  ebenso  unerwartete  Festigkeit  der
Firmen  und  überraschende  Anpassungsfähigkeit  der  Leiter  erwiesen.
Man  wird  bei  allen  Vorwürfen  immer  beachten  müssen,  daß  die  Wirtschaft  nicht  allein
betrachtet  werden  kann,  daß  andere  Entwicklungen  mit  berücksichtigt  werden  müssen.  Dies
hat  die  Tatsache  der  nationalen  Umwälzung  und  ihrer  Folgen  für  die  Belebung  der  Wirtschaft
klar  erwiesen.  Der  Unternehmer  ist  in  seinen  Entschließungen  immer  an  die  Vorbedingungen
und  die  Umstände  gebunden  gewesen,  die  er  yorfand.  Daß  diese  sich  im  Laufe  der  Zeit  sehr
geändert  haben,  wird  niemand  in  Abrede  stellen  wollen.  Das  bedingt  aber  auch  Veränderungen
der  unternehmerischen  Taktik  und  Wirkungsweise,  denen  sicher  nicht  alle  Unternehmer  gleichmäßig ­
  gewachsen  sind.  Von  einer  Krise  des  Unternehmers  in  persönlicher  Hinsicht  kann
aber  wohl  nicht  gesprochen  werden:  das  Schwergewicht  der  Entwicklung  hat  sich  verlagert,
heute  greift  die  Politik  entscheidend  in  das  Wirtschaftsgefüge  ein.
Der  nationalsozialistische  Staat  stellt  besonders  hohe  Ansprüche  an  die  Unternehmer. ­
  Er  überläßt  letzteren  die  Führung  der  Wirtschaftsbetriebe  vollkommen;
die  Unternehmer  haben  in  ihren  Wirtschaftsbetrieben  die  letzte  Entscheidung.
Sie  sind  aber  dafür  verantwortlich,  daß  sich  ihre  Betriebe  organisch  in  das  Gesamtgefüge ­
  der  Wirtschaft  und  der  Volksgemeinschaft  einfügen.  Das  bringt  wechselnde
Anforderungen  mit  sich.  Zur  Zeit  (Ende  1935)  ist  von  besonderer  Wichtigkeit:
richtige  Kapitallenkung,  Sicherung  und  Schaffung  von  neuen  Arbeitsplätzen,
geordnete  Rohstoffverwendung  und  Förderung  der  Warenausfuhr.  Im  einzelnen
bleibt  als  Ziel  und  Wegweiser  das  Gewinnstreben  als  Ausdruck  der  Wirtschaftlichkeit ­
  der  Unternehmung  bestehen;  doch  soll  es  zusammenklingen  in  der  Beachtung
des  Gemeinnutzes.  Hier  allerdings  tauchen  neue  Fragen  auf;  wer  entscheidet,  ob
im  einzelnen  Falle  eine  falsche  Maßnahme  oder  die  Verletzung  des  Gesamtwohls
erfolgt  ist,  und  wer  soll  gegebenenfalls  von  außen  her  eingreifen,  wenn  ein  Unternehmen ­
  im  Sinne  nationalsozialistischer  Wirtschaftsführung  versagt  hat  ?  Fragen,
die  zum  Teil  durch  die  Gesetzgebung  geklärt  werden:  Gesetz  zur  Vorbereitung
des  organischen  Aufbaus  der  deutschen  Wirtschaft  vom  27.  Februar  1934  (vgl.
1.  Buch),  Schaffung  der  Deutschen  Arbeitsfront  (vgl.  B  II),  Gesetz  zur  Ordnung
der  nationalen  Arbeit  vom  20.  Januar  1934,  das  die  Rechte  und  Pflichten  des
Unternehmers  als  Betriebsführer  der  Gefolgschaft  gegenüber  festlegt  (vgl.  B  V);
zum  Teil  müssen  die  Antworten  aus  der  allmählichen  Vertiefung  der  neuen  Wirtschaftsgesinnung ­
  herauswachsen.
II.  Die  Mitarbeiter.
1.  Aufgabe  und  Bedeutung.  Nur  in  seltenen  Fällen  (kleinen  Ladengeschäften,
Handwerker)  wird  es  dem  Unternehmer  (Wirtschafter)  möglich  sein,  die  Betriebsarbeit ­
  allein,  d.  h.  ohne  fremde  Hilfe,  zu  verrichten.  Mit  der  Größe  des  Betriebs
wächst  das  Bedürfnis,  andere  Personen  heranzuziehen  und  diesen  bestimmte  Teile
der  entstehenden  Arbeit  zu  übertragen.  Soweit  diese  Personen  nicht  Angehörige
des  Wirtschafters  sind  oder  als  Teilhaber  in  das  Geschäft  eintreten,  werden  sie
gegen  Entgelt  auf  Dienstvertrag  angestellt.  Sie  heißen  dann  herkömmlicherweise
Angestellte  und  Arbeiter.
Die  unterschiedliche  Bezeichnung  rührt  zweifellos  daher,  daß  die  Angestellten  auf  längere
Zeit,  meist  dauernd,  „angestellt“  werden,  dementsprechend  auch  eine  längere  Kündigungsfrist
vorgesehen  ist,  während  der  Arbeiter  mit  kurzer  Kündigungsfrist,,  eingestellt*  *  wird.  Auf  dieser
Verschiedenheit  beruht  auch  die  unterschiedliche  Bezeichnung  für  das  Entgelt,  das  ihm  zusteht: ­
  der  Angestellte  bezieht  ein  Gehalt,  der  Arbeiter  erhält  einen  Lohn.  Wenn  man  hingegen
versucht,  wie  es  weitgehend  im  Schrifttum  üblich  ist,  die  Unterscheidungsmerkmale  in  der
Art  der  Tätigkeit  zu  suchen,  die  sie  ausüben,  dann  stößt  man  auf  Schwierigkeiten.  Am  einfachsten ­
  kommt  man  um  die  Schwierigkeiten  herum,  wenn  man  als  Arbeiter  ansieht,  der  eine
Arbeit  verrichtet;  dann  sind  nicht  nur  die  Angestellten,  sondern  auch  die  Wirtschafter  (Unternehmer) ­
  Arbeiter.  Will  man  für  den  Arbeiter  hervorheben,  daß  er  in  den  fremden  Wirtschaften
arbeitet  (nicht  Besitzer  der  Produktionsmittel  ist),  so  trifft  dieses  Merkmal  auch  für  den  Angestellten ­
  zu  (in  gewisser  Weise  ebenso  für  den  Vorstand  einer  Aktiengesellschaft).  Dennoch
läßt  sich  nicht  leugnen,  daß  ein  Unterschied  in  der  Tätigkeit  vorliegt,  die  beide  ausüben:  Der
            
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