Full text : Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

Die  Mitarbeiter.

59

Arbeiter  ist  unmittelbar  —  handgreiflich  —  mit  seinem  Arbeitsinhalt  verbunden,  er  arbeitet
am  Stück  (nimmt  die  Be-  und  Verarbeitung  —  HGB.  —  vor),  während  der  Angestellte  eine
mittelbare  —  ordnende,  verwaltende  ■—  Tätigkeit  ausübt.  So  gesehen  —  und  nur  so  gesehen  —
ist  letztere  eine  geistige  Tätigkeit,  kann  man  von  der  körperlichen  Arbeit  des  Arbeiters
sprechen.  Schließlich  hat  die  Unterscheidung  zwischen  Angestellten  und  Arbeitern  eine  gesellschaftliche ­
  und  politische  Färbung  (und  Wertung)  erfahren,  die  für  die  Ideologie  des  Klassenkampfes ­
  von  Bedeutung  war.
Wenn  es  heute  üblich  ist,  allgemein  von  Mitarbeitern  zu  sprechen,  so  liegt  darin  mehr  als
eine  äußerliche  Gleiohsetzung  beider  Gruppen  von  Arbeitenden.  Es  soll  vielmehr  zum  Ausdruck ­
  gebracht  werden,  daß  sowohl  die  Angestellten  als  auch  die  Arbeiter  die  Mitarbeiter  des
Wirtschafters  (Unternehmers)  sind  und  zusammen  mit  letzterem  die  Betriebsgemeinschaft
(B  V)  bilden.
Wir  haben  es  im  folgenden  mit  den  kaufmännischen  Angestellten  zu  tun.
Sie  heißen  kaufmännische  Angestellte,  weil  sie  zuerst  in  den  Handelsbetrieben
aufkamen  und  hier  dem  Kaufmann  in  der  Ausübung  seiner  Tätigkeit  helfen
(s.  u.).  Von  dem  Wirtschafter  (Unternehmer)  unterscheiden  sich  die  Angestellten
dadurch,  daß  sie  1.  nicht  die  eigentliche  Unternehmertätigkeit  ausüben,  wenn  sie
auch  häufig  in  allernächster  Nähe  davon  tätig  sind;  2.  daß  sie  demzufolge  auch
nicht  das  Risiko  tragen,  also  nicht  am  Kapital  und  am  Gewinn  beteiligt  sind;
3.  daß  sie  in  der  Regel  eben  die  in  größerem  oder  geringerem  Umfang  anfallenden
Nebenarbeiten  zu  verrichten  haben  und  4.  daß  sie  für  diese  Tätigkeit  ein  im  voraus
festgelegtes  Entgelt  beziehen,  das  in  der  Regel  für  den  Monat  (oder  das  Jahr)  berechnet ­
  wird.  Von  dieser  Arbeitsabgrenzung  können  Ausnahmen  Vorkommen,  so
wenn  ein  Wirtschafter  (Unternehmer)  die  Einsicht  aufbringt,  einen  mehr  oder  weniger ­
  großen  Teil  der  (entscheidenden)  Unternehmertätigkeit  eben  einem  seiner
Mitarbeiter  (Angestellten)  zu  überlassen.  Die  oben  (A  II)  näher  gekennzeichnete
Unterscheidung  von  Grund-  und  Nebenarbeit  —  Artverwandtschaft  —  läßt  ein
solches  Übergreifen  leicht  zu.  Rechtlich  sind  auch  die  Vorstandsmitglieder  der
Aktiengesellschaft  Angestellte;  ihnen  sind  jedoch  ausdrücklich  die  Aufgaben  des
Unternehmers  übertragen  worden  (BI).
Das  Bedürfnis,  Hilfskräfte  für  die  Verrichtung  kaufmännischer  Arbeiten  heranzuziehen,
läßt  sich  in  größerem  Umfang  erst  zu  Beginn  des  ausgehenden  Mittelalters  für  die  damaligen
großen  Handelshäuser  (Oberitalien,  Süddeutschland)  feststellen.  Für  den  Einkauf  und  Verkauf ­
  waren  Reisediener  erforderlich;  Faktoren  waren  die  Verwaltung  der  Filialen  und  die  Vertretung ­
  an  fremden  Orten  übertragen;  Buchhalter  übernahmen  die  Vermögensrechnung,  Kontoristen ­
  die  laufenden  Schreibarbeiten;  für  den  Einzel  verkauf  gab  es  sog.  Ladendiener.  Als
Beispiel  für  das  Ausmaß  kaufmännischer  Arbeiten  sei  aus  dem  Geschäftsbetrieb  der  Fugger
das  Folgende  angeführt  (Opitz:  Die  Fugger  und  Welser,  Berlin  1906):
„Dem  Haupthause  Augsburg  unterstanden  17  Faktoreien  in  den  bedeutendsten  Städten
Europas.  Jedes  Zweiggeschäft  hatte  einen  Faktor  als  Vorstand,  dessen  Hauptaufgabe  der
schriftliche  Verkehr  mit  dem  Haupthause  war.  Unter  ihm  stand  der  Buchhalter,  dazu  kamen
nach  Bedarf  andere  Hilfskräfte.  Von  dem  spanischen  Faktor,  der  am  Hofe  des  spanischen
Königs  seinen  Sitz  hatte,  wird  berichtet,  daß  ihm  Güterverwaltung,  Steuererhebung,  Getreideund
  Warenhandel,  Geldgeschäfte  und  überseeische  Unternehmungen  unterstanden.“
Es  ist  kennzeichnend,  daß  sich  in  der  Art  der  Aufgliederung  der  kaufmännischen  Arbeit
wie  in  dem  Verhältnis  der  Angestellten  zu  ihrer  Arbeit  und  zum  Betriebe  überhaupt  sich  in
den  nächsten  300  Jahren  kaum  etwas  geändert  hat,  wovon  die  beiden  Kaufmannsromane
(Freytag:  Soll  und  Haben;  Th.  Mann:  Die  Buddenbrooks)  Zeugnis  ablegen.
Die  Lage  verändert  sich  mit  einem  Schlage  mit  der  Entwicklung  der  Technik,  dem  Aufkommen ­
  des  industriellen  Großbetriebs  und  der  Massenerzeugung  von  Gütern  aller  Art;  der
kaufmännische  Angestellte  hält  seinen  Einzug  in  die  Industriebetriebe.  Ihm  wird  jetzt  der
Einkauf  und  die  Lagerung  der  Roh-  und  Hilfsstoffe  übertragen;  er  hilft  bei  den  Vorarbeiten
zur  Herstellung  wie  bei  der  Fertigstellung  der  Betriebsrechnungen  (Kalkulation)  mit;  er  wird
in  den  Dienst  der  Lohnabrechnung  und  -auszahlung  gestellt  und  besorgt  vor  allen  Dingen  den
Verkauf  der  Erzeugnisse  sowie  den  Schriftwechsel  mit  Lieferanten  und  Kunden;  die  Zusammenfassung ­
  aller  Rechnungen  über  Mengen  und  Werte  wird  ihm  in  der  Hauptbuchhaltung  übertragen. ­
  Auch  die  neuen,  durch  den  Großbetrieb  entstehenden  Aufgaben:  Organisation,  Kontrolle, ­
  Personalverwaltung  werden  größtenteils  von  kaufmännischen  Angestellten  erledigt.  So
nimmt  die  Zahl  der  kaufmännischen  Angestellten  in  den  Industriebetrieben  (insbesondere  seit
1882)  sprungweise  zu.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.