Full text : Rationelle Betriebsführung im Malerhandwerk

RM
Material ! Material 10, —
Lohn, 40 Gesellenstund. 4 - Lohn, 40 Gesellenstund. 40.—
10 Meisterstund. 10.— 10 Stund. Meisterlohn  13,—
75,33 °/, Unkosten 37.67 64,27 ,/° Unkosten 34.06
97,67 6
. ; (+ 0,60)
Material Bo Material -
Lohn, 50 Gesellenstund. 50.— Lohn, 50 Gesellenstund. ‚u.—
75,33 °/ Unkosten 37.67 64,27 °/, Unkosten 553
97.67 5
= = (= 5,54) 7
Während die unter I. stehenden Kalkulationen trotz verschieden
 großen Anteiles des Meisters an der produktiven Arbeit sich
immer gleich bleiben (es soll sich stets um die gleiche Arbeit handeln),
 schwanken die Selbstkostenpreise unter II. zwischen 116.77
und 92,13, je nach der produktiven Tätigkeit des Meisters.
Die Berechnung und Verrechnung der allgemeinen Unkosten bereiten
 die meisten Schwierigkeiten, da der auf eine Leistung entfallende
 Anteil nicht mit der gleichen Sicherheit ermittelt werden
kann, wie Zeit- und Materialautwand. Die Veröffentlichungen
über Malerkalkulation befassen sich vornehmlich mit der Unkostenrechnung,
 deshalb soll an dieser Stelle nicht näher darauf
 eingegangen. werden. Allgemein werden die Unkosten im
Malergewerbe durch prozentualen Zuschlag auf Lohn gedeckt, Die
Höhe der Zuschläge ist örtlich stark verschieden. Wenn auch das
Malergewerbe lohnorientiert ist, so empfiehlt es sich doch, eine Verrechnung
 der Unkosten auf Lohn und auf Material vorzunehmen.
Es entstehen eine Reihe von Unkosten, die fast nur durch das Material
 bedingt sind, wie z. B. Verspritzen von Farbe, Eintrocknen,
Material für Nebenarbeiten usw. Der Reichsbund des deutschen
Malergewerbes, Gau Norddeutschland, errechnete für einen Durchschnittsbetrieb
 63% Unkosten auf Lohn und 14% auf Material.
Abschreibungen kommen für den eigentlichen Malerbetrieb
kaum in Betracht. Bürsten, Pinsel, Schwämme usw. werden ihrer
relativ kurzen Lebensdauer wegen mit vollem Betrag in die Unkosten
 aufgenommen. Maschinen finden in den seltensten Fällen
Verwendung und auch Gerüstmaterial, abgesehen von Leitern und
Dielen, ist meist nicht Eigentum des Malerbetriebes, Der einzelne
Meister muß sich auch darüber klar sein, ob sich bei ihm die Hal-160


            
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