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Zahl rund 200 beträgt, und mit Vorschlägen zu Grenzberichtigungen
unter vorwiegend wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Betrachtet man die Groͤße der einzelnen Länder hinsichtlich der
Fläche wie der Bevölkerungszahl, so wird man zu der Überzeugung
kommen, daß hier allerdings eine Rationalisierung dringend erforder⸗
lich ist. Preußen umfaßt als das größte Land ä/, der Gebietsfläche
des Deutschen Reiches. Diesem Land gegenüber stellen kleinere
Staaten, wie Lippe, Schaumburg⸗Lippe, Mecklenburg⸗Strelitz usw.,
Zwerggebilde dar, deren selbständige Verwaltung politisch eine Gro⸗
teske, wirtschaftlich aber eine schwere Belastung der Steuerzahler der
betreffenden Laͤnder darstellt. Die Aufrechterhaltung der kleinsten
Länder wird deshalb auch von jenen politischen Kreisen heute nicht
mehr gestützt, die bisher grundsätzlich das staatliche Eigenleben der
Länder erhalten wissen wollten. Aber auch bei den sonstigen kleinen
Staaten, wie Anhalt, Braunschweig, Oldenburg, Mecklenburg⸗
Schwerin, kann man zweifelhaft sein, ob ihre von der Bevölkerung
aus politischen Gründen heute noch gewünschte Souveränität auf die
Dauer wirtschaftlich tragbar erscheint. Es ist von dem Reichssparkom⸗
missar ermittelt worden, daß das Ministerium in Preußen auf den
Kopf der Bevölkerung 48 Pfennig, in Braunschweig dagegen 1,32 M.
an Unkosten verursacht. Der Landtag kostet in Preußen auf den
Kopf der Bevölkerung 15 Pfennig, in Braunschweig 50 Pfennig, die
Vertretung im Reichsrat in Preußen!/, Pfennig pro Kopf, in Braun⸗
schweig 13 Pfennig. Das statistische Landesamt verursacht in Braun⸗
schweig 9 Pfennig, in Preußen 2 Pfennig Unkosten pro Kopf. Es ist
weiterhin festgestellt worden, daß bei einer Vereinigung von Preußen
und Braunschweig an Amtern und Behörden in Braunschweig fort⸗
fallen könnten: Der Landtag, das Staatsministerium, die Vertretung
beim Reichsrat, das Landesdomänenamt, Landesforstamt, Landes⸗
bergamt, die Rechnungskammer, das Landesgrundsteueramt, die
Landesbauverwaltung, Landesökonomiekommission, das Landes⸗
gewerbeaufsichtsamt, Landesmedizinalkollegium, Landesjugendfür⸗
A. Tatsachen