wissen Umfange — Koks nach Frankreich und Kohle nach Italien
— werden diese Reparationslieferungen noch eine Zeitlang bestehen
bleiben, aber sie werden sicherlich nicht mehr wachsen. Die
Farbenlieferungen, zu denen Deutschland verpflichtet ist, nehmen
am 15, August 1928 ein Ende, Künstliche Düngemittel werden auf
Reparationskonto nur so lange geliefert werden, als Deutschland
in ihrer Herstellung einen Vorsprung hat. Der Wiederaufbau der
zerstörten Gebiete ist überall bald vollendet, Deutsche Materialien
und deutsche Arbeit sind dafür so gut wie gar nicht in Anspruch
genommen worden, Deutsche Industrieprodukte werden im übrigen
auch in Zukunft nicht viel mehr auf Reparationskonto verlangt
werden als bisher, vor allem nicht von Frankreich, weil die
Industrien in den alliierten Ländern sich nach wie vor gegen das
Ueberhandnehmen der deutschen Konkurrenz in ihren eigenen
Ländern wehren werden.
Gegen diese inneren Widerstände hilft keine noch so lose
Form des Verfahrens bei Sachleistungen. Der freie Handelsverkehr
von Land zu Land wird es nach Möglichkeit vermeiden, sich
eines Weges zu bedienen, an dessen beiden Enden die staatliche
Aufsicht steht und jedermann in die geschäftlichen Beziehungen
hineinsehen läßt. Auch die Ausführung von öffentlichen Arbeiten
auf Reparationskonto durch deutsche Unternehmer wird in den
alliierten Ländern immer wieder auf Schwierigkeiten der gleichen
Art stoßen, In einzelnen Fällen werden solche Arbeiten zustandekommen,
Großartige Pläne aber, wie sie seinerzeit der französische
Arbeitsminister Le Trocquer für Wasserbauten in Frankreich
auf Reparationsrechnung entworfen hat, werden sich wohl
nie verwirklichen lassen,
Nach alledem scheint es in der Tat, daß weder die Ausfuhr
von deutschen Waren noch die Verwendung deutscher Arbeit im
Auslande sich jemals so steigern lassen wird, daß die ständige
Ueberiragung der gesamten deutschen Jahreszahlungen unter dem
Dawesplan an die Gläubigerländer damit gewährleistet werden
kann. Man darf natürlich auch nicht erwarten, daß etwa eine
allgemeinere Anwendung der Einfuhrabgabe auf die deutschen
Waren (Reparation Recovery Act) dazu dienen werde, sehr viel
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