thumbs: Bankpolitik

62. Die Wirksamkeit der Lanken auf dem Kapitalmarkt. 251 
Aufrechterhaltung einer leistungsfähigen Börse interessiert. Ls kann 
keiner Bank erwünscht sein, die Emissionen ausschließlich bei den eigenen 
Runden unterzubringen, denn das hieße einen Teil der Sorgen der 
Ronsortialzeit für alle Ewigkeit zu verlängern. -— 
In England herrscht noch heute ausschließlich das Börseplace 
ment und versuche der Aenderung sind bisher an dem Widerstand der 
Börsemitglieder (ausschließlich Vermittlern und Spekulanten) ge 
scheitert, die selbst Werte von Staaten, welche mit Banken direkt über 
durchzuführende Emissionen verhandeln, vom Rursblatt zu streichen 
drohen. 
62. Die Wirksamkeit der Sanken auf dem Kapitalmarkt. 
Weist auch die Art der Verpflichtungen den Banken den Geldmarkt 
als Hauptwirkungsgebiet zu, so haben sich doch in allen Reichen die Ban 
ken mit Ausnahme der Noteninstitute auch auf dem Rapitalmarkt be 
tätigt. Aber in der Art und im Umfang der Betätigung bestehen starke 
Unterschiede in den verschiedenen europäischen Staaten. 
Für den Rentenmarkt kommen Versicherungsgesellschaften, Spar 
kassen, Postsparkassen, teilweise auch die Rreditbanken in starkem 
Maße in Betracht. Die neuere Gesetzgebung zeigt die Tendenz diese 
Tätigkeit auszudehnen. Dadurch werden aber leicht zu große Pakete 
in wenigen Händen vereinigt und wenn sich für eine Bank die Notwen 
digkeit ergibt, ihren Rentenbesitz abzustoßen, kann der Markt ernstlich 
erschüttert werden. Die volkswirtschaftliche Wirkung der Banken ist aber 
auf diesem Gebiet sehr gering anzuschlagen: Da durch die Rentenstücklung 
jedem die Möglichkeit gegeben ist für geringen Betrag Rente zu erwerben, 
bestehtL. die Funktion der Sparkassen nur in der Ronzentration der 
Mittel für den Rentenkauf. 
In wesentlich weitgehenderem Maße greifen die Banken auf den 
übrigen Gebieten des Rapitalmarktes ein: hier besteht ihre Tätigkeit 
nicht bloß in der Ronzentration der Mittel, sondern auch in der Gestal 
tung der einzelnen Geschäfte. Die Transaktionen des Geldmarktes 
sind durch ihre Natur bestimmt: Die Banken haben sich nur zu entschei 
den, ob sie das konkrete Geldmarktgeschäft machen oder abweisen. Beim 
Effektenkredit hat die Bank lediglich die Grenze der Belehnung, beim 
Diskontkredit nicht einmal diese zu bestimmen. Leim Anlagekredit und 
im Ronsortialvertrag dagegen hat die Bank das Geschäft zu formen. 
Gb ihr dies bei der Vielfältigkeit der Geschäfte ohne Gefahr für sich und 
ihre Runden möglich ist, darüber gehen die Ansichten seit Jahrzehnten
	        
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