62. Die Wirksamkeit der Lanken auf dem Kapitalmarkt. 251
Aufrechterhaltung einer leistungsfähigen Börse interessiert. Ls kann
keiner Bank erwünscht sein, die Emissionen ausschließlich bei den eigenen
Runden unterzubringen, denn das hieße einen Teil der Sorgen der
Ronsortialzeit für alle Ewigkeit zu verlängern. -—
In England herrscht noch heute ausschließlich das Börseplace
ment und versuche der Aenderung sind bisher an dem Widerstand der
Börsemitglieder (ausschließlich Vermittlern und Spekulanten) ge
scheitert, die selbst Werte von Staaten, welche mit Banken direkt über
durchzuführende Emissionen verhandeln, vom Rursblatt zu streichen
drohen.
62. Die Wirksamkeit der Sanken auf dem Kapitalmarkt.
Weist auch die Art der Verpflichtungen den Banken den Geldmarkt
als Hauptwirkungsgebiet zu, so haben sich doch in allen Reichen die Ban
ken mit Ausnahme der Noteninstitute auch auf dem Rapitalmarkt be
tätigt. Aber in der Art und im Umfang der Betätigung bestehen starke
Unterschiede in den verschiedenen europäischen Staaten.
Für den Rentenmarkt kommen Versicherungsgesellschaften, Spar
kassen, Postsparkassen, teilweise auch die Rreditbanken in starkem
Maße in Betracht. Die neuere Gesetzgebung zeigt die Tendenz diese
Tätigkeit auszudehnen. Dadurch werden aber leicht zu große Pakete
in wenigen Händen vereinigt und wenn sich für eine Bank die Notwen
digkeit ergibt, ihren Rentenbesitz abzustoßen, kann der Markt ernstlich
erschüttert werden. Die volkswirtschaftliche Wirkung der Banken ist aber
auf diesem Gebiet sehr gering anzuschlagen: Da durch die Rentenstücklung
jedem die Möglichkeit gegeben ist für geringen Betrag Rente zu erwerben,
bestehtL. die Funktion der Sparkassen nur in der Ronzentration der
Mittel für den Rentenkauf.
In wesentlich weitgehenderem Maße greifen die Banken auf den
übrigen Gebieten des Rapitalmarktes ein: hier besteht ihre Tätigkeit
nicht bloß in der Ronzentration der Mittel, sondern auch in der Gestal
tung der einzelnen Geschäfte. Die Transaktionen des Geldmarktes
sind durch ihre Natur bestimmt: Die Banken haben sich nur zu entschei
den, ob sie das konkrete Geldmarktgeschäft machen oder abweisen. Beim
Effektenkredit hat die Bank lediglich die Grenze der Belehnung, beim
Diskontkredit nicht einmal diese zu bestimmen. Leim Anlagekredit und
im Ronsortialvertrag dagegen hat die Bank das Geschäft zu formen.
Gb ihr dies bei der Vielfältigkeit der Geschäfte ohne Gefahr für sich und
ihre Runden möglich ist, darüber gehen die Ansichten seit Jahrzehnten