Full text: Die politische Ökonomie des Rentners

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III. KAPITEL 
DIE WERTTHEORIE (FORTSETZUNG) 
1. Die Lehre vom Substitutionsnutzen. 
2. Die Höhe des Grenznutzens und die Gütermenge. 
3. Die Größe des Güterwertes bei verschiedenen Gebrauchsarten. ‚Der sub- 
jektive Tauschwert. Das Geld. 
4. Der Wert der komplementären Güter. 
5. Der Wert der Produktivgüter. Die Produktionskosten. 
6. Ergebnisse. 
1. DIE LEHRE VOM SUBSTITUTIONSNUTZEN 
Wir kommen nun zu der Stelle, an der die neue Theorie, an 
eine der gefährlichsten Klippen stoßend, ihrem unvermeidlichen 
Schiffbruch entgegengeht, aus dem sie nicht einmal ein so er- 
fahrener Steuermann, wie Böhm-Bawerk, mehr retten kann. 
Bis jetzt betrachteten wir nur die einfachsten Fälle der Güter- 
schätzung. Wir setzten mit Böhm-Bawerk voraus, daß die Güter- 
schätzung vom Grenznutzen des betreffenden Gutes abhängig ist. 
Tatsächlich ist die Sache aber nicht so einfach. Lassen wir hier 
den Autor selbst sprechen: 
„... Die Existenz eines ausgebildeten Tauschverkehrs kann 
jedoch hier erhebliche Komplikationen schaffen. Indem sie es 
nämlich ermöglicht, Güter einer Gattung in jedem Augenblick in 
Güter anderer Gattung umzusetzen, macht sie es auch möglich, 
den Ausfall, der in einer Gütergattung eintritt, auf eine andere 
zu wälzen... so trifft der Verlust den Grenznutzen der vertreten- 
den fremden Güter. Es bemißt sich also hier der Grenznutzen und 
Wert eines Gutes einer Art nach dem Grenznutzen der zur Ver- 
tretung herangezogenen Güterquantität einer fremden Art*.““ 
Dies wird durch folgendes Beispiel veranschaulicht: 
„Ich habe einen einzigen Winterrock. Er wird mir gestohlen. 
Ein unmittelbarer Ersatz durch ein anderes Exemplar derselben 
Art kommt nicht in Frage, weil ich überhaupt ja nur den einzigen 
Winterrock besessen habe. Ebenso wenig werde ich Lust haben, 
den durch den Diebstahl verursachten Ausfall an der Stelle zu 
tragen, an der er zunächst eingetreten ist... Ich werde daher den 
Ausfall auf andere Gütergattungen zu übertragen suchen, was 
1 Böhm-Bawerk: „Grundzüge usw.“, S. 37 u. 38.
	        
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