Feste und laufende Kosten. . 2
Feste und laufende Kosten.
Gehen wir von der Vorstellung des Ank auf s eines for st-
lichen Betriebes aus, so bildet der Kaufpreis des Bodens, des
Holzvorrats und des gesamten stehenden Kapitals (Wege, Gebäude,
Geräte usw.) die f e st e n K o st e n ?); zu ihnen würden auch alle ferneren
Ausgaben für Neuaufforstungen (dagegen nicht Wiederaufforstungen) oder
für Neubildung stehenden Kapitals gehören, wenn die Wirksamkeit der
betreffenden Anlagen sich über mehrere Wirtschaftsjahre erstreckt.
Lauf ende Kosten sind dagegen die jährlichen oder nur für ein
Jahr wirksamen Aufwendungen, die zur unmittelbaren Gewinnung
des Ertrages und zur Sicherung seiner Nachhaltigkeit gemacht werden
müssen.
Die Summe der festen Kosten eines forstlichen Betriebes steht ohne
weiteres fest, wenn der nicht zu weit zurückliegende Kaufpreis des Betriebes
bekannt ist. Ist das nicht der Fall, so muß, wenn ein Nachweis der
Rentabilität des Betriebes stattfinden soll, eine S ch ä z un g der festen
Kosten erfolgen, die heute zum Ankauf des betreffenden Betriebes auf-
zuwenden sein würden. Von den verschiedenen Methoden einer solchen
Schätzung wird später zu reden sein.
Im Einzelfall können Zweifel entstehen, ob eine Aufwendung zu den
festen oder den laufenden Kosten zu rechnen ist, z. B. bei Ausbesserungs-
arbeiten an Wegen, Gebäuden und Geräten. Im Interesse eines soliden
Wirtschaftsgebarens wird man nur die Neuanschaffungen und -anlagen
als feste Kosten, die Ausbesserungen aber als laufende Kosten buchen.
Ebenso sind die Kulturarbeiten laufende Kosten, soweit sie zur Sicherung
der nachhaltigen Nutzung im bisherigen Umfange des Betriebes dienen.
Im Gegensatze zu den Vertretern der Bodenreinertragslehre ist
Verfasser der Ansicht, daß Zinsen des Anlagek apitals bz w.
d er f e sten Ko st en keinen Bestandteil der Produktionskosten eines
forstwirtschaftlichen Betriebes bilden können, da ja das Ergebnis der
Wirtschaft erst erweisen soll, ob überhaupt und zu welchem Zinsfuße sich
das Anlagekapital verzinste Eine Ausnahme bildet der Fall, daß der
Unternehmer des forstwirtschaftlichen Betriebes zum Teil mit Fremdkapital
arbeite. Dann bilden die Zinsen für das aufgenommene Leihkapital
einen Bestandteil der laufenden Kosten, und zwar nicht nach einem
willkürlich niedrig festgesetzten, sondern nach dem tatsächlich vereinbarten
Zinsfuße. Anderseits muß in diesem Falle das Leihkapital von den
ê) Vgl. Liefmann, |I. €., S.. 512.
A. -