Full text: Theorie der forstlichen Oekonomik

Feste und laufende Kosten. . 2 
Feste und laufende Kosten. 
Gehen wir von der Vorstellung des Ank auf s eines for st- 
lichen Betriebes aus, so bildet der Kaufpreis des Bodens, des 
Holzvorrats und des gesamten stehenden Kapitals (Wege, Gebäude, 
Geräte usw.) die f e st e n K o st e n ?); zu ihnen würden auch alle ferneren 
Ausgaben für Neuaufforstungen (dagegen nicht Wiederaufforstungen) oder 
für Neubildung stehenden Kapitals gehören, wenn die Wirksamkeit der 
betreffenden Anlagen sich über mehrere Wirtschaftsjahre erstreckt. 
Lauf ende Kosten sind dagegen die jährlichen oder nur für ein 
Jahr wirksamen Aufwendungen, die zur unmittelbaren Gewinnung 
des Ertrages und zur Sicherung seiner Nachhaltigkeit gemacht werden 
müssen. 
Die Summe der festen Kosten eines forstlichen Betriebes steht ohne 
weiteres fest, wenn der nicht zu weit zurückliegende Kaufpreis des Betriebes 
bekannt ist. Ist das nicht der Fall, so muß, wenn ein Nachweis der 
Rentabilität des Betriebes stattfinden soll, eine S ch ä z un g der festen 
Kosten erfolgen, die heute zum Ankauf des betreffenden Betriebes auf- 
zuwenden sein würden. Von den verschiedenen Methoden einer solchen 
Schätzung wird später zu reden sein. 
Im Einzelfall können Zweifel entstehen, ob eine Aufwendung zu den 
festen oder den laufenden Kosten zu rechnen ist, z. B. bei Ausbesserungs- 
arbeiten an Wegen, Gebäuden und Geräten. Im Interesse eines soliden 
Wirtschaftsgebarens wird man nur die Neuanschaffungen und -anlagen 
als feste Kosten, die Ausbesserungen aber als laufende Kosten buchen. 
Ebenso sind die Kulturarbeiten laufende Kosten, soweit sie zur Sicherung 
der nachhaltigen Nutzung im bisherigen Umfange des Betriebes dienen. 
Im Gegensatze zu den Vertretern der Bodenreinertragslehre ist 
Verfasser der Ansicht, daß Zinsen des Anlagek apitals bz w. 
d er f e sten Ko st en keinen Bestandteil der Produktionskosten eines 
forstwirtschaftlichen Betriebes bilden können, da ja das Ergebnis der 
Wirtschaft erst erweisen soll, ob überhaupt und zu welchem Zinsfuße sich 
das Anlagekapital verzinste Eine Ausnahme bildet der Fall, daß der 
Unternehmer des forstwirtschaftlichen Betriebes zum Teil mit Fremdkapital 
arbeite. Dann bilden die Zinsen für das aufgenommene Leihkapital 
einen Bestandteil der laufenden Kosten, und zwar nicht nach einem 
willkürlich niedrig festgesetzten, sondern nach dem tatsächlich vereinbarten 
Zinsfuße. Anderseits muß in diesem Falle das Leihkapital von den 
ê) Vgl. Liefmann, |I. €., S.. 512. 
A. -
	        
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