7.: VMirtschaftsziel der Forstwirtschaft.
Preisverhältnis der Holzsorten das gleiche bleiben würde. Unbefriedigend
ist ferner, daß die rechnungsmäßige finanzielle Umtriebszeit, besonders auf
den besten Standortsklassen, wesentlich niedriger ist als die in der forstlichen
Praxis bisher angewandte, die zur Erzeugung der von der Holzindustrie
gesuchten Durchmesserstärken tatsächlich erforderlich ist. Andererseits läßt
die Gegenüberstellung der Rechnungsergebnisse für gewöhnlichen und
lockeren Schluß den finanziell günstigen Einfluß starker Durchforstungen
erkennen.
Erhöhen wir die Umtriebszeit über die finanzielle hinaus, so sinkt,
wie Le m mel) gezeigt hat, die Bodenrente erheblich rascher als die
Gesamtverzinsung der Sachkapitalien, da bei der Berechnung der ersteren
dem Holzvorrat ein fester Anteil des Reinertrages zugerechnet wird, das
Sinken des Reinertrages also ausschließlich dem Boden zur Last fällt.
„Für die allgemeine Forstwirtschaftsorientierung ergibt sich daher, daß es
abwegig ist, die sogenannte „Bodenrente“ oder den Bodenertragswert zu
ihrem ma ß gebenden Faktor zu erklären.“
Aber auch wenn man das günstig st e Verhältnis des lau-
fenden Reinertrages zu den f e ste n K o st e n als das Wirt-
schaftsziel der Forstwirtschaft ansieht, bleibt die Tatsache bestehen, daß
dieses Verhältnis seinen höchsten Wert bei Umtriebszeiten erreicht, die
niedriger sind, als es den Erfordernissen der praktischen Erfahrung und
der Nachfrage der Holzwirtschaft entspricht. Es wird daher heute wohl
kaum mehr einen Bodenreinerträgler geben, der willens wäre, die
Ergebnisse der Rechnung kritiklos in die forstliche Praxis zu übertragen.
Mehr und mehr bricht sich die überzeugung Bahn, daß das Ergebnis
der Rechnung allein, zumal bei der Unsicherheit aller Rechnungs-
grundlagen, für die Bestimmung des Wirtschaftsziels der Forstwirtschaft
nicht entscheidend sein kann, daß es vielmehr nur einen Weiser
abgeben kann, neben dem waldbauliche, bo d enpflegliche und
besonders for stp o litisch e Gesichtspunkte ausschlaggebend mit
ins Gewicht fallen. Ein charakteristisches Beispiel für diese Auffassung
bilden die im Jahre 1922 im klassischen Lande des Bodenreinertrages,
im JFreistaate Sachsen, aufgestellten „Algemeinen Wirtschaftsziele der
Staatsforstverwaltung“.
Die Bedeutung der forstlichen Rentabilitätsrechnung für die U m -
trie b sf estse z ung oder für die Entscheidung über das
!) Lemmel, Die Bodenreinertragslehre im sozialökonomischen Lichte, i. d.
Ztschr. f. Forst- u. Iagdw., Februarheft 1925, S. 78 f.
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