über das bisher aufgezeigte Ausmaß noch hinaus. Diese
Tatsache wird uns durch die folgende Erwägung klar.
Jede durch Erhöhung der Beiträge für die Arbeits-
losenversicherung wie aus einem anderen Grunde bewirkte
Steigerung der Arbeitslosigkeit führt auch noch auf Grund
einer anderen Ursache dazu, daß der Arbeiter in seinem
Einkommen getroffen wird. Es sind ja bekanntlich nicht
immer dieselben Arbeiter, die unter die chronische Arbeits-
losigkeit fallen. Vielmehr ist es heute der, morgen vielleicht
der. Das Jahreseinkommen des einzelnen Arbeiters setzt
sich nun einerseits aus den Lohnsummen zusammen, die er
in vollbeschäftigstem Zustande erhält, und anderseits aus den
Bezügen aus der Arbeitslosenversicherung für die Zeit seiner
Arbeitslosigkeit. Sein durchschnittliches Einkommen
wird daher durch jede Vermehrung der Zeit, in der er in
Form der Arbeitslosenunterstützung vielleicht nur ein Drittel
des sonstigen Vollohnes bezieht, d. i. also im Allgemeinen
durch jede Vermehrung der Arbeitslosigkeit schlechthin,
herabgedrückt. Diese Tatsache leuchtet am besten ein,
wenn man bei der vorstehenden Erwägung den Reallohn
bezw. das Einkommen der gesamten Arbeiterschaft (Ange-
stelltenschaft) als Ganzes oder Einheit ins Auge faßt.
Auf diesen Umstand müßte in allen ähnlichen Fragen,
wie es die von uns behandelten sind, besondere Rücksicht
genommen werden.
Insbesondere zeigt sich auf solche Weise auch, daß die
Herbeiführung einer Spannung zwischen tatsächlich festge-
legtem Lohnsatze und natürlichem Preise der Arbeit durchaus
noch nicht eine Vermehrung des Einkommens der gesamten
Arbeiterschaft bewirken muß. Eher das Gegenteil! Diese
Erkenntnis ist nicht bedeutungsios für die Beurteilung der
folgenden Ausführungen.
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