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sten beinahe das gesamte heutige Gebiet des ulrainischen
Volkes unter ihrer Oberherrschaft. Die staatliche Organisierung
dieses großen Gebietes geschah unter stark em g er mani-
schen Einfluß, was die älteste ukrainische juridische Ter-
minologie und die Namen der Kijewer Staatsmänner, die in
den schriftlichen Handelsverträgen der Kijewer Fürsten mit
Bysanzium erhalten worden sind, zur Genüge beweisen. Dieser
germanische, den ukrainischen Staat ordnende Einfluß kam von
Norden her, nämlich von Skandinavien.
Die Kijewer Großfürsten treten in der Geschichte unter
dem Namen ,, Rußj“’ (nicht zu verwechseln mit Rußland) auf.
Der Name ,Ukraina“‘ ist nicht viel jünger als der Name ,Rußj".
Er ist schon in den Chroniken des 12. Jahrhunderts zu finden
und die Volkslieder bezeichnen unser Land und Volk nur mit
dem Namen ,Ukr aina'!, „ukrainissch!'. Der Name ,,Ulein-
rußland‘’ wurde später von den moskowitischen Herrschern aus
russifizierenden Rücksichten auf administrativem Wege eingeführt.
Mit der Zeit eroberten die ukrainischen Kijewer Fürsten auch
die Nachbarländer, unter anderen auch diejenigen, welche da-
mals von den finnischen und nordosstslawischen Stämmen im
QMellengebiete des Flusses Wolga, an der Moskwa und Kama
bewohnt wurden. Die Staatsbezeichnung ,„Rußj“" erstreckte sich
also auch auf die eroberten Gebiete.
Im 12. Jahrhundert wurden die ukrainischen Steppen von
den mongolischen Nomadenvölkerschaften (Petschenegen, Ku-
manen u. a.) überschwemmt, welche durch ihre Plünderungen
den Kijewer Staat bedeutend schwächten. Allmählich verlor
Kijew die Bedeutung als ukrainisches Staatszentrum, das sich
nun nach Westen verschiebt. Noch in demselben Jahrhundert
entsteht im heutigen Galizien ein mächtiger ukrainischer Staat
mit der Hauptstadt Hal y ts ch am Dniestr, welcher das heutige
Ostgalizien, Wolhynien und die Nachbargebiete bis zum Schwar-
zen Meer umfaßte.
Im 13. Jahrhundert zerstörten die Tatar en Kijew samt
anderen ukrainischen Städten und Ländern im Flußgebiete des
Dniepr. Die staatliche Selbständigkeit behielt noch hundert Jahre
lang der galizisch-wolhynische Staat.