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B ez eichnung der Waren
des zurückgelegten Abstands in Kilometern
oder in einem andren Maße, oder der für die
Beförderung zu zahlende Preis auf irgendeine
Weise angegeben wird ...... ... s
EE EEE
sowie Elektrizitätsverbrauchsmesser, die ein
Gewicht von 25 kg oder weniger haben ....
III. Kassenkontrollapparate, auch Registrier- kassen
genanut. ,... c o e e r
JV. Billardzählapparate und Apparate, die
die Dauer des Billardspiels anzeigen, Feststellungsapparate,
die bei dem Abhalten von
Taubenwettflügen verwendet werden, und andre
dergleichen Apparate und Vorrichtungen, die
bei dem Abhalten von Wettstreiten und Spielen
benötigt werden..... ... ..„„ r ;. -: s
V. Widerstände und Umformer (Transformaloren),
die ein Gewicht von 3 kg oder
weniger hahen...... ..... ......
YX. Morsetaster. .. ..... ...e: -
VII. Lautfprecher .;. l s r g v ~ t q âr qr 1%
VIII. Vorrichtungen und anderweit nicht
genannte Teile für drahtlose Telegraphie und
Telephonie, wieSendeeinrichtungen, Empfangsvorrichtungen,
Verstärker und Honigwabenspulen
für Empfangsvorrichtungen, Kondensatoren,
Unterbrecher, Löschfunkenstrecken, Variometer
und dergleichen.... ...... ...... 1.q:
IX. Volt- und Ampèremesser, die ein Gewicht
von 1 kg oder weniger haben. .......
A
Särge, sowie Grabzweige, Grabkränze
und andre derartige bewegliche Grabvertry
zuosqlehtith der mit frier
Gegenjiände, sie zu Rr U der Posilion 15
gehören ...
§5
Lakritze und Lakritze enthaltende Waren.
I. Lakrize, eingeführt in Broten, Kuchen
oder Brocken, im Gewichte von je 3 kg oder
mehr, oder auch in Kistchen, Fässer oder andere
Verpackungen gegossen:
a. mit Saccharin oder andren künstlichen
Sühßftoffen gesüßt....... ......
b. andere:
für je 5 v H Zuckergehalt (Teile von
5 v H fte außer acht zu lassen,
soweit sie weniger als 1 v H betragen,
in andren Fällen jedoch als
volke ß v H zu berechnen) .... ....
II. Auf andre Art und Weise eingeführte
Lakritze, seteie Lakritze enthaltende Waren:
a. vervackt. .. . r |
» aS charin oder andren künstlichen
Suüßstoffen gesüßt ....e.......... ...;
H: übrige Waren.... +- . rar r t tts ttt
Außerdem für die unter 2 erwähnten
Waren, wenn der Gehalt an Zucker:
a. juehr als 5, jedoch nicht mehr als 10 v H
eträat ..... J
s; Zoll
.
Wert
| 8 v H
.
5 v H
f '
8 v H
8 v H
36
m
1r
t.
8 v H
zus
K v H
8 v H
8 v H
100 kg
fl. 27,7
..
fl. 1,35
Wert
und
100 kg
8 v H
fl. 27,-Wert
und
100 kg
Wert
8 v H
fl. 27,7
8 v H
37
100kg | fl. 2,70
B ez e ichnung d er Waren
b. pute als 10, jedoch nicht mehr als 25 v H
Lträht ¿J e „ » â e p o v c sette s c § o . û
C. mehr als 25, jedoch nicht mehr als 50 v H
EtLÄGk ; .; s s s§ ots s o ss ~ e sw s str z35 sts s
d. mehr als 50, jedoch nicht mehr als 75 v H
hettägt i. «u sss als ts e e es ws sctis aisle
e. vetas . 7ß vH beträgt.... „u w.
Sonderbestimmungen.
1. Die Vorschriften unter 1 und 3 derSonderbestimmungen
zu Position 70 sind auch auf
die unter Nr. II dieser Position erwähnten
Erzeugnisse und Substanzen anzuwenden.
2. Waren, die nicht mehr als 5 v H an
Zucker enthalten, sind, soweit sie nicht mit
Saccharin oder andren künstlichen Süßstoffen
hergestellt sind, bei der Anwendung des Tarifs
nicht als Lakritze zu betrachten.
Eß-, Trink- und Tischgeräte. .
Tee-, Kaffee-, Frühstück- und Eßgeschirre;
Geschirrteile und Gegenstände wie Tassen,
Untertassen(Schüsseln), Platten, Kannen, Teller,
die zu demselben Zwecke verwendet werden
wie Geschirrteile; Tisch- und Ladentischkaffeefiltermaschinen
(Filter, Filtervorrichtungen und
Filterkessel, die beim Kaffeebrühen verwendet
werden); Tisch- und Ladentischkaffeemaschinen;
Teekessel [bouilloirs]; Teemaschinen; Teeund
Kaffeeschenksiebe; Vorspeisen- und Obstschalen;
Torten-, Kuchen- und Gebäckschüsseln
und die zusammen damit zu verwendenden
Tellerchen; Obst- und Brotkörbchen; Kuchen-Üiuther;Ctlcziagig.tstsalgts:
Eierss cheren ; Salzfässer; Gewürzständer[olie- en
azijnstellen, Menagen]; zuurstellen [Tischgerät,
bestehend aus einem Ständer und 203
Gefäßen in Flaschen- oder Schalenform zur
Aufnahme von Mixed Pickles]; Pfefferbüchsen;
Likör: und Wasserservice; Milchbecher; Eierbecher;
Kannen für Wassser, Wein, Bier oder
Liköre; Burgunderkörbchen; Flaschenhalter;
Flaschenuntersäße; Glasuntersätze; Unterlegplättchen
für Biergläser; sowie die dabei verwendeten
Halter [Ringe]; Korkenzieher (einschließlich
der an der Wand zu befestigenden
Hebelkorkenzieher und ähnlichen); Drücker zum
Öffnen von Kugelflaschen; Saugröhrchen (Rohrstückchen,
die eine Länge von mehr als 10,
jedoch nicht mehr als 25 cem haben und zum
Trinken verwendet werden); Tropfenfänger;
Nußknacker und Nußschäler; Präsentierteller;
Tee- und Kaffeebretter; Tischmättchen [test
teller]; Tafelplätichen [Unterseßer] ; Fingerschalen;
Messserbänke; Speisekarten- und Cßmuschelhalter;
verzierte metallene Fleischspeiler ;
Mund- und Fingertuchringe; Tischtuchklemmen;
Zahnstocher und andre derartige Gegenstände,
die beim Tischdecken oder beim Anbieten, Auftragen
oder Einnehmen der Eßwaren und Getränke
gebraucht werden, und die für diese
Gegenstände erforderlichen Tüllen, Troyf- und
Unterleaplatten. . . - ..
Esßwaren, Getränke und Zutaten zu
solchen, anderweit nicht genannt.
eL COB nsteglihterKsgrtpichads.
“tt Zoll
100 kg
fl. 6,75
W
fl. 13,50
te
.
fl. 20,25
fl. 27,77
Mert
| 8 v H