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§
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05
B ez eichnung d er Waren
II. Ziernadeln und andre Hut- oder
Kleidernadeln sowie Rocknadeln [spelden]
(einschließlich der Frisier,, Haar-, Lockenund
Sicherheiisnadeln, mit Nadel versehenen
ftheeichen s[sinsignes] und ähnlicher Gegentände.
. . te
Sonderbestimmung.
Freigestellt sind alle Strickmaschinennadeln,
owohl Zungen- wie Hakennadeln.
Nadelköcher, Nadelkissen, Stopfeier,Strickröllchen
[Futterale für Stricknadeln], Fingerhüte,
mit Handhabe versehene Loch-[Perforier-]rädvchen
und andrer ähnlicher, anderweit
nicht genannter Stick-, Näh-, Häkel-,
Stopf-, Strick- und Schneidereibedarf für
den haushaltlichen, Näherinnen-, Kleidermacher-
uud ähnlichen Gebrauch .........
Sonderbesstimmung.
Mit hölzerner Handhabe versehene metallene
Ahlen und Pfrieme und Teile davon und
ähnliche Waren sowie Spitenklöppelartikel
gehören nicht zu dieser Polition.
Naturalien und anatomische und mikroskopische
Präparate.
I. Naturalien und anatomische Präparate
in Weingeist oder andren, zu Position 2 Nr. II
gehörenden Stoffen, soweit sie nicht zu
Position 139 gehören, mit Einschluß der unmittelbaren
(ersten) Verpackung, unter Befreiung
von der Verbrauchsabgabe:
§. iti Glaspacking.. p ar ue - sr zotrc
| b.. in andrer Verpackung. . «er schr
11 inqe;
tc. FC Chu ce:
andrer Verpackung aus Holz, Metall, Papier
oder Pappe.... u. rel;
| 111. Ausgestopfte Tiere, auf einem Brettchen
befestigt oder nicht, oder in einen Rahmen
[lijst, raam] oder einen Glaskasten [vitrine]
geftellt .... v c c seo t r e rote b: j
IV. Schmetterlinge, Insekten oder andre
Naturalien, in Schachteln oder auf in Rahmen
[lijst, raam] oder Schaukästen [vitrine] gefaßten
oder nicht gefaßten Pappen oder
Brettchen befestigt, oder auf irgendeine andre
ähnliche Art und Weise aufgemacht, sowie
mikroskopische Präparate .. -
Sonderbestimmung.
Geweihe, Hörner, Hufe, Zähne und
Muscheln, die auf irgendeine Art und Weise
ausgerüstet [gemonteerd] oder zu Gebrauchsoder
Verzierungsgegenständen eingerichtet oder
auch bedruckt, bemalt oder auf andre Art und
Weise mit Zeichnungen oder Abbildungen
versehen sind, Schnitzereien eingeschlossen, sind,
soweit sie nicht im Hinblick auf ihre Beschaffenheit
zu einer andren Position gehören,
gemäß Position 133 zu venrzollen.
Anderweit nicht genanute Bestecke [né-CEssaires
en garnituren]...............
tit Zoll
?
>
§
§
Wert
8 v H
8 v H
Ic;
fl. 4,70
fl. 6,70
8 v H
8 v H
V v H
.
| g v H |
B ez eichnung d er Waren
Sonderbestimmungen.
1. Als Bestecke [nécessaires en garnituren]
sind bei der Anwendung des Tarifs u. a.
zu nennen:
a. Schachteln, Brettchen und Karten mit den
verschiedenen Gerätschaften zum Laubsägen;
Kistchen oder Döschen mit Schneideisen
und den dazu gehörenden Gewindebohrern;
sogenannte Werkzeugkästen für
den haushaltlichen und Liebhabergebrauch
(Schachteln und Kisstchen mit Hammer,
Meißel, Beil oder andren verschiedenen
Zimmer-, Hack- oder Schneidewerkzeugen) ;
sogenannte HWerkzeugheftes-handhaben|
(Hefte und Griffe mit Meißel, Säge,
Schraubenzieher, Korkzieher und andren
kleinen Werkzeugen, die beim Gebrauch
vermittels einer Stellschraube in dem
Heft oder Griff befestigt werden); mit
verschiedenen Reißzeugzubehören gefüllte
Reißzeugkästen und andre Gehäuse, Schachteln,
Köcher, Kisstchen, Kästchen, Ständer,
Gestelle, Kärtchen, Schildchen, Brettchen,
Taschen, Mappen oder dergleichen Gegenstände,
die mit zwei oder mehr Werkzeugen
oder mit zwei oder mehr nach
dem Tarif nicht zollpflichtigen Gegenständen
verschiedener Art versehen sind;
Ausbesserungskästchen für Fahrradreifen
(Kästchen mit verschiedenen Bestandteilen
zum Ausbessern von Fahrradreifen);
Bronzierbestecke (Kästchen mit verschiedenen
Bestandteilen zum Bronzieren,
Vergolden oder Versilbern); Kästchen mit
kleinen Lötvorrichtungen für den haushaltlichen
Gebrauch (Kästchen, in denen
sich außer der Lötvorrichtung auch Lötkolben,
Lötmasse[-metall], Schälchen oder
andre beim Löten benötigte Gegenstände
und Substanzen befinden); Gehäuse mit
den verschiedenen zur sogenannten Brandmalerei
benötigten Hilfsmitteln; Farbenkästchen,
in denen sich außer den Farben
[kleurren verfstoffen] auch Mischnäpfchen,
Pinsel, Schablonen [merkliguren]
oder andre Gegenstände befinden,
die beim Gebrauch der Farben [klenrof
verkstoffken] angewendet werden
und andre Gehäuse, Schachteln, Köcher,
Kistchen, Kästchen, Ständer, Gestelle,
Kärtchen, Schildchen, Brettchen, Taschen,
Mappen oder dergleichen Gegenstänve,
die alle oder wenigstens die wichtigsten
oder verschiedene der wichtigsten Bestandteile
enthalten, die zum Verrichten einer
bestimmten, auf der Verpackung angegebenen
oder auch nicht angegebenen
Arbeit verwendet werden;
Lack: Siegel-]bestecke, bestehend aus Lack
und Petschaft, oder aus Lack und Lackhalter;
Schreibbestecke, bestehend aus
Federhalter, Bleistift und Lineal; Stempelkästen
und Selbstdruckereien, in denen
sich außer den Buchstaben oder Vorlagen
merkltiguren] auch ein Stempelkissen, eine
Pinzette oder ein Buchstabenhalter, oder
[Maßstab| Zoll