()
Lfde. |
Nr.
B ez e i chnung der Waren
reglern, Gasdruckmessern und kleinen Rohrleitungen,
vorausgesett, daß diese Anlagen
o U HGilcctice UV. HG
als solche bei der Zollbeschau durch Bestellaufträge
oder andre Ürkunden einwandfrei
nachgewiesen wird; alle diese
uit fy;tahiie von Lampen und Lampenubehören.
ß 42. Achsenlager [Gehäuse] für Radgestelle
von Eisenbahn- und Siraßenbahnwagen
mit den dazugehörenden gleichzeitig eingeführten
Unterteilen.
43. Metallische Packungen und andre
dergleichen Packungen [für technische Zwecke].
44. Welblad [gebräuchliches Lötmittel]
und andre Lötstoffe. !
45. Geschütze, Geschosse und Patronen
für Geschütze und Teile und Unterteile
von allen diesen, wenn die Bestimmung
dieser Gegenstände als solche bei der Zollbeschau
durch Bestellaufträge oder andre
Urkunden einwandfrei nachgewiesen wird,
und soweit für diese Teile und Unterteile
vor- oder nachstehend in dieser Gruppe
keine Regelung getroffen ist und sie nicht
namentlich als zollpflichtig erklärt sind;
ferner Kugeln für Handfeuerwaffen.
46. Geräte, Maschinen [werktuigen],
Vorrichtungen und andre Hilfsmittel :
a. Dampfkessel.
h. Dampfmaschinen und Motoren aller
Art (auch Wind-, Wasser- und Federmotoren)
und andre Kraftmaschinen
‘Maschinen, mit denen die im Betriebe
benötigte Kraft erzeugt, oder
mit denen die erzeugte Kraft nach
den Werkzeugen, wo diese gebraucht
werden sollen, übergeleitet wird),
Yfervetuigler [Göpel] und dergleichen
egenstände einbegriffen.
Arbeitsmaschinen, worunter in diesem
Zusammenhang Maschinen und Vorrichtungen
zu verstehen sind, mit denen
133.4: LIVE N
flu Mg CA
zogen werden (Dynamos, landwirtschaftliche
Maschinen, Luftdruck- und
Vakuumbremsen für Eisenbahn- und
Straßenbahnwagen, mechanisch bewegte
Hebe- und Heißwerkzeuge und
Pumpen, Beförderungsbänder, Beförderungsschrauben
und Beförderungsschnecken,
ferner Diffusionsbatterien,
Filterpressen, Verdampfanlagen, Kühlschränke,
Kühltröge, Kochpfannen,
Autoklaven [Dampfkochtöpfe], Backund
Muffelöfen, Füll- und Abzapfr
tt Bi §' t LÄH1
wenn diese bei der Einfuhr derart
eingerichtet sind, daß bei dem Gebrauch
rs:'shnu Hand-, Fuß- oder Maschinenkraft
angewendet werden soll,
hierunter einbegriffen).
3:1
Lfde.
Nr.
B ez eichnung der Waren
d. Gegenstände, wie sie unter den Rubriken
I und II dieser Gruppe genannt
sind, im Gewichte von mehr
als 150 kg.
Milchbeförderungskannen, worunter
ungefärbte, verzinnte oder galvanisierte
eiserne Gefäße [bussen] zu verstehen
sind, die mit einem Deckel und
zwei Henkeln versehen sind, und die ein
“zj ut! t achat re hater
wenn die unter den Buchstaben a bis
einschließlich e genannten Waren .in
zerlegtem Zustand [d. h. in Teilen]
eingeführt werden, und sie zu mehr
als 50 v H ihres Gewichts aus sokerfienttensrcn
begeht
Konstruktionseisen, soweit es aus
einem Einfuhrzoll unterliegenden
durchbohrten oder auf solche einfache
Weise bearbeiteten, auch [al dan niet]
untereinander verbundenem jedoch nicht
umgeformtem Platten-, Band-, Staboder
Profileisen oder -stahl besteht,
Einfuhrzoll fällig sein soll.
Stirnwände und Feuerleitungen
[-büchsen] für Dampfkessel, Unterteile
von Websstühlen und Zigarettenmaschinen,
Unterteile von Dynamos und
Motoren und andre Teile oder Zubehöre
von Dampfkessseln, Kraftmaschinen,
Geräten und Instrumenten
aller Art oder von Arbeitsmaschinen,
wie sie unter dem Buchstaben e oben
genannt sind, alle diese, wenn die
Bestimmung dieser Artikel als solche
bei der Zollbeschau durch Bestellaufträge
oder andre Urkunden einwandfrei
nachgewiesen wird, soweit für
diese Teile und Zubehöre vorstehend
eine Regelung nicht getroffen ist und
es sich nicht um namentlich genannte
zollpflichtige Gegenstände oder sofz!
Ferse. qs!n:
einem Einfuhrzoll unterliegenden durchbohrten
oder auf derartige einfache
Weise bearbeitetem, auch [al dan niet]
untereinander verbundenem, jedoch
nicht umgeformtem Platten-, Band-,
st. und Profileisen oder -stahl
esteht.
Prüfungsvorrichtungen,worunterWerkzeuge
und Vorrichtungen zu verstehen
sind, womit die Tauglichkeit eines
Fabrikats oder der dafür gebrauchten
Örundftofe und Hilfsmittel erforscht
wird.
Schuhleisten (sogenannte Dreifüße
nicht hierunter eingeschlossen).
Durchschußlinien, Eisenstege, Rahmen,
Setschiffe und andre derartige Hilfsmittel,
die in dem Dructkereibetrieb
gebraucht werden; Formstifte, Kernnägel,
Wandstärkenägel, Kernstützen,
a.
Le
h.
t
Zan