Full text : Niederlande

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Nr.

B ez e i chnung der Waren

reglern, Gasdruckmessern und kleinen Rohrleitungen,
 vorausgesett, daß diese Anlagen
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als solche bei der Zollbeschau durch Bestellaufträge
 oder andre Ürkunden einwandfrei
 nachgewiesen wird; alle diese
uit fy;tahiie von Lampen und Lampenubehören.

ß 42. Achsenlager [Gehäuse] für Radgestelle
von Eisenbahn- und Siraßenbahnwagen
mit den dazugehörenden gleichzeitig eingeführten
 Unterteilen.
43. Metallische Packungen und andre
dergleichen Packungen [für technische Zwecke].
44. Welblad [gebräuchliches Lötmittel]
und andre Lötstoffe. !
45. Geschütze, Geschosse und Patronen
für Geschütze und Teile und Unterteile
von allen diesen, wenn die Bestimmung
dieser Gegenstände als solche bei der Zollbeschau
 durch Bestellaufträge oder andre
Urkunden einwandfrei nachgewiesen wird,
und soweit für diese Teile und Unterteile
vor- oder nachstehend in dieser Gruppe
keine Regelung getroffen ist und sie nicht
namentlich als zollpflichtig erklärt sind;
ferner Kugeln für Handfeuerwaffen.
46. Geräte, Maschinen [werktuigen],
Vorrichtungen und andre Hilfsmittel :
a. Dampfkessel.
h. Dampfmaschinen und Motoren aller
Art (auch Wind-, Wasser- und Federmotoren)
 und andre Kraftmaschinen
‘Maschinen, mit denen die im Betriebe
 benötigte Kraft erzeugt, oder
mit denen die erzeugte Kraft nach
den Werkzeugen, wo diese gebraucht
werden sollen, übergeleitet wird),
Yfervetuigler [Göpel] und dergleichen
egenstände einbegriffen.
Arbeitsmaschinen, worunter in diesem
Zusammenhang Maschinen und Vorrichtungen
 zu verstehen sind, mit denen
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zogen werden (Dynamos, landwirtschaftliche
 Maschinen, Luftdruck- und
Vakuumbremsen für Eisenbahn- und
Straßenbahnwagen, mechanisch bewegte
 Hebe- und Heißwerkzeuge und
Pumpen, Beförderungsbänder, Beförderungsschrauben
 und Beförderungsschnecken,
 ferner Diffusionsbatterien,
Filterpressen, Verdampfanlagen, Kühlschränke,
 Kühltröge, Kochpfannen,
Autoklaven [Dampfkochtöpfe], Backund
 Muffelöfen, Füll- und Abzapfr
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wenn diese bei der Einfuhr derart
eingerichtet sind, daß bei dem Gebrauch
rs:'shnu Hand-, Fuß- oder Maschinenkraft
 angewendet werden soll,
hierunter einbegriffen).

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Nr.

B ez eichnung der Waren

d. Gegenstände, wie sie unter den Rubriken
 I und II dieser Gruppe genannt
 sind, im Gewichte von mehr
als 150 kg.
Milchbeförderungskannen, worunter
ungefärbte, verzinnte oder galvanisierte
 eiserne Gefäße [bussen] zu verstehen
 sind, die mit einem Deckel und
zwei Henkeln versehen sind, und die ein
“zj ut! t achat re hater
wenn die unter den Buchstaben a bis
einschließlich e genannten Waren .in
zerlegtem Zustand [d. h. in Teilen]
eingeführt werden, und sie zu mehr
als 50 v H ihres Gewichts aus sokerfienttensrcn
 begeht
Konstruktionseisen, soweit es aus
einem Einfuhrzoll unterliegenden
durchbohrten oder auf solche einfache
Weise bearbeiteten, auch [al dan niet]
untereinander verbundenem jedoch nicht
umgeformtem Platten-, Band-, Staboder
 Profileisen oder -stahl besteht,
Einfuhrzoll fällig sein soll.
Stirnwände und Feuerleitungen
[-büchsen] für Dampfkessel, Unterteile
von Websstühlen und Zigarettenmaschinen,
 Unterteile von Dynamos und
Motoren und andre Teile oder Zubehöre
 von Dampfkessseln, Kraftmaschinen,
 Geräten und Instrumenten
aller Art oder von Arbeitsmaschinen,
wie sie unter dem Buchstaben e oben
genannt sind, alle diese, wenn die
Bestimmung dieser Artikel als solche
bei der Zollbeschau durch Bestellaufträge
 oder andre Urkunden einwandfrei
 nachgewiesen wird, soweit für
diese Teile und Zubehöre vorstehend
eine Regelung nicht getroffen ist und
es sich nicht um namentlich genannte
zollpflichtige Gegenstände oder sofz!
 Ferse. qs!n:
einem Einfuhrzoll unterliegenden durchbohrten
 oder auf derartige einfache
Weise bearbeitetem, auch [al dan niet]
untereinander verbundenem, jedoch
nicht umgeformtem Platten-, Band-,
st. und Profileisen oder -stahl
esteht.
Prüfungsvorrichtungen,worunterWerkzeuge
 und Vorrichtungen zu verstehen
sind, womit die Tauglichkeit eines
Fabrikats oder der dafür gebrauchten
Örundftofe und Hilfsmittel erforscht
wird.
Schuhleisten (sogenannte Dreifüße
nicht hierunter eingeschlossen).
Durchschußlinien, Eisenstege, Rahmen,
Setschiffe und andre derartige Hilfsmittel,
 die in dem Dructkereibetrieb
gebraucht werden; Formstifte, Kernnägel,
 Wandstärkenägel, Kernstützen,

a.

Le

h.

t

Zan
            
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