Full text : Die Preußische Gewerbesteuer

A. Die Novelle.
der dem Gewerbebetrieb dienenden gemieteten oder gepachteten
 Grundstücke, Gebäude, Räumlichkeiten und Betriebsmittel).
 Die hinsichtlich der Gewerbeertragsteuer vorgeschlagene
 U m stellung des Veranlagungss
 y stem s zu dem alten preußischen Modus der Veranlagung
 nach der Vergangenheit für die YHukunft hat die einstimmige
 Billigung des Landtags gefunden. Die Veranlagung
 der Geschäftsergebnisse des Kalenderjahres 1925 oder
abweichender in diesem Kalenderjahr endender Wirtschaftsjahre
 wird die Erhebungsgrundlage sowohl für das Rechnungsjahr
 1925 (hier unter Abrechnung der für dieses Rechnungsjahr
 geleisteten Vorauszahlungen), als auch für das
Rechnungsjahr 1996 bilden. Die Ergebnisse des Jahres
1925 werden demnach doppelt zur Auswirkung gelangen.
Das mag für die Gemeinden angesichts der im allgemeinen
wohl recht ungünstigen Ergebnisse dieses Jahres mißlich sein.
Es war aber nötig, um die Umstellung auf das neue System
L g r P Hzrtss ver Lssers Slavilitä:
und Vorausberechenbarkeit der Steuerleistungen: die Gemeinden
 einerseits können in Zukunft zu Beginn des neuen
Rechnungsjahres ~ wo unter normalen Verhältnissen wie
in der Vorkriegszeit die Veranlagung im wesentlichen abgeschlossen
 sein kann — mit einiger Bestimmtheit das Steueraufkommen
 berechnen und zur Unterlage für ihre Umlagebeschlüsse
 machen. Die Gewerbetreibenden andererseits wissen
bei einem solchen Modus von vornherein, welche Beträge sie
im Laufe des Rechnungsjahres zu zahlen haben. Die bei dem
jekigen System der Vorauszahlungen für beide Teile bestehende
 Unsicherheit, ob später noch Nachzahlungen zu leisten
oder Erstattungen zu erwarten sind, wird beseitigt. Durch
eine derartige Umstellung des Erhebungszeitraums ändert
sich an der Veranlagung als folcher nichts, o daß auch keine
Mehrarbeit entsteht; die Veranlagung wird an sich dieselbe
sein wie im Reiche, nur wird sie für die Gewerbesteuer die
endgültige Erhebungsgrundlage für das laufende Jahr
bleiben, während sie im Reiche nur die Grundlage für Vorauszahlungen
 ist. ..
Für das Rechnungsjahr 1925 freilich wird ein Abr echnun
 g s v erf a h ren nötig werden gegenüber den für
1 54:
            
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