Full text: Die Preußische Gewerbesteuer

Einleitung. 
wird. Bei richtiger Ausgestaltung dieses Zuschlagsrechts wird 
sich zeigen, daß bei den Gemeinden Verantwortlichkeit in der 
Ausgabenbewilligung und Sparsamkeit — die nicht von 
außen her und nicht etwa durch behördliche Maßnahmen er- 
zwungen werden können + dadurch erreicht werden, daß die 
ausgabenbewilligenden Parteien ihre Vähler entsprechend 
ihrer Leistungsfähigkeit mit allgemeinen Steuern zur Deckung 
dieser Ausgaben heranziehen müssen. In diesem Sinne war 
wohl auch die am 8. März 1926 im Reichstag anläßlich der 
Beratung des Steuermilderungsgeseßes abgegebene Erklä- 
rung des Reichsministers der Finanzen gemeint, daß man 
auf eine Senkung der Realsteuern erst anläßlich des kommen- 
den Finanzausgleichs und der dann in Aussicht genommenen 
guschlüge zur Einkommen- und Körperschaftsteuer hinwirken 
önne. 
Natürlich kann das Ziel der Senkung der Realsteuern 
nicht allein durch die Einkommensteuerzuschläge erreicht 
werden; Voraussetzung ist, daß der Finanzausgleich den 
Ländern und Gemeinden auch genügenden materiellen Spiel- 
raum zur finanziellen Deckung ihrer unbedingt notwendigen 
Aufgaben läßt und ihnen von Reichs wegen nicht nur nicht 
neue Aufgaben übertragen, sondern die bestehenden nach 
Möglichkeit abgebaut werden. 
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