62. Die Bedeutung der Bankpolitik für die internationalen Zahlungen. 471
kontsatzes, die aus der „auswärtigen‘“ Diskontpolitik folgen, haben eine
Politik veranlaßt, die die Goldreserven der Banken statt durch Dis-
konterhöhung dadurch zu schützen sucht, daß Gold für Export nur
gegen eine Prämie hergegeben wird, Diese ‚,Goldprämienpolitik‘‘ wird
sehr allgemein unter Aufrechterhaltung der reinen Goldwährung soweit
durchgeführt, daß der Goldpreis bis an die obere währungsgesetzlich
zugelassene Grenze hinaufgetrieben wird. Noch weiter kann die Gold-
prämienpolitik in Ländern mit „hinkender‘“ oder sonst unvollständig
durchgeführter Goldwährung gehen. Sobald eine Goldprämie ein-
geführt wird, können die Wechselkurse auf das Ausland über die nor-
malen Goldpunkte hinaus steigen. Durch die Goldprämienpolitik
hat man also statt schwankender Diskontsätze schwankende Wechsel-
kurse bekommen, und es kann darüber gestritten werden, welche vou
beiden Alternativen das kleinere Übel ist. In dem einen Falle hat der
Verkehr einen Diskontsatz zu tragen, der weder in der Lage des Kapital-
markts noch unter dem Gesichtspunkte der Regulierung der Zahlungs-
mittelversorgung des inneren Marktes begründet ist, im anderen Falle
tritt eine Währungsverschlechterung mit vorläufigem Aufgeben der
strengen Goldwährung ein. Das beste ist natürlich, beides zu vermeiden.
In einem gewissen Umfange muß dies jedenfalls möglich sein, wenn
eine große Reserve, sei es in Gold, sei es in stets fälligen oder kurz-
fristigen Forderungen auf das Ausland, gehalten wird.
Denkt man sich, daß ein Land immer eine unveränderte Gold-
prämie erhebt, so hat eine solche Maßregel wesentlich nur die Be-
deutung einer Herabsetzung der Goldparität der Valuta, und es ist
nicht einzusehen, warum diese Herabsetzung nicht ebensogut direkt
durchgeführt werden könnte. Für die Zahlungsbilanz ist eine solche
Goldprämie offenbar ebenso bedeutungslos wie für den Schutz der
Goldreserve.