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5. Forstwirtschaft.
Trotzdem das Klima Großbritanniens an sich der Waldentwicklung günstig wäre, ist der Waldbestand
nur gering. Diese Tatsache findet darin ihre Erklärung, daß die Waldwirtschaft bis zum Weltkriege
für Großbritannien nur eine sehr geringe Rolle spielte. In seiner Kigenschaft als Regulator des Wasser-
abflusses ist der Wald infolge der klimatischen Eigenart Großbritanniens (vorwiegend Landregen, keine
starken Regengüsse) entbehrlich. Holz konnte zu verhältnismäßig niedrigen Preisen und zumal angesichts
der günstigen Verkehrslage Großbritanniens aus Rußland, Skandinavien und Nordamerika eingeführt
werden. Im Vorkriegsetat finden sich deshalb nur ganz geringe finanzielle Aufwendungen auf dem Ge-
biete der Forstpolitik, und zwar für 1912/13 insgesamt 24 000 £. Der während der Zeit des U-Bootkrieges
zutage getretene Holzmangel bildete den Ausgangspunkt für eine neue, intensivere Forstpolitik in Groß-
britannien, durch welche die inländische Holzproduktion möglichst weitgehend gesteigert werden soll.
Grundlegend hierfür war der Foresiry Act vom Jahre 1919, der im April 1920 zur Bildung der Forst-
kommission (Forestry Commission) führte, Diese soll die Interessen der gesamten, d. h. der privaten wie
der staatlichen Forstwirtschaft vertreten. Insbesondere soll sie anregend und fördernd auf die Aufforstung
von Brachen wirken und die Bauholzproduktion in Großbritannien in jeder Weise heben. Die Rechte und
Pflichten des Ministeriums für Landwirtschaft und Fischerei sowie der Landwirtschaftsbehörde für Schott-
land wurden durch das Forstgesetz, soweit sie die Forstwirtschaft berühren, der Forstkommission über-
tragen. Hierzu gehört u. a. auch die Schädlingsbekämpfung, soweit sie in das Gebiet der Forstwirtschaft
fällt.
Der Forestry Act vom Jahre 1923 sah die Übertragung der staatlichen Forsten (Crown Woods and Forests)
an die Forstkommission vor. Er hob ferner die Rückzahlungspflicht für die auf Grund des Gesetzes von
1919 für die Hebung der Forstwirtschaft gewährten Staatsdarlehen (Grants) auf.
Die Maßnahmen der Forestry Commission werden aus dem Forestry Fund finanziert, in den aus dem
Staatsetat insgesamt 3,5 Millionen £ fließen sollen, die auf mehrere Rechnungsjahre verteilt werden.
Darüber hinaus wird er durch sonstige Einnahmequellen, besonders durch den Verkauf von Holz, gespeist,
Zunächst sollen probeweise 150 000 Acres aufgeforstet werden, davon etwa die Hälfte im schottischen
Hochland. Aus dem Etat für 1925/26 fließen 300 000 £ in den Foresiry Fund, während die Ausgaben aus
diesem Fonds für dasselbe Rechnungsjahr betragen:
Personalausgaben (133 Beamte) OT A
BüroverwaltungsKOSten Ka ee N Ta 18000
Forestry Oper EA an 407 850 »
Neubau von Häusern für Forstarbeiter:.............\.... 100.000 »
Vorschüsse für Aufforstungszwecke ...................... 40 000 »
Forstwissenschaftliche OA 0
Insgesamt .... 627280 £1)
6. Landwirtschaftliches Siedlungswesen.
Der Schwerpunkt der britischen Landwirtschaft liegt im Großgrundbesitz, Nach der Betriebsgröße
gliederten sich 1923 die Landwirtschaftsbetriebe Großbritanniens folgendermaßen:
Größe Zahl der Betriebe
15 AS 93 959
Ö— 0 a ZUM MO
Oi IS
Über 800 15 339
In Großbritannien war in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts eine besonders starke Land-
fiucht zu beobachten. Die Zahl der Landarbeiter ging von 1851 bis 1901 um rund 50 vH zurück. So er-
langte in Großbritannien das Problem des landwirtschaftlichen Siedlungswesens schon früh eine große
Bedeutung. Die landwirtschaftliche Siedlungsgesetzgebung, deren erste Anfänge bis in das Jahr 1887
zurückgehen, führte 1892 zu dem Erlaß des Small H oldings Act, der die Schaffung kleiner Landgüter in
England und Wales auf behördlichem Wege vorsah. Dieses Gesetz wurde später verschiedentlich er-
weitert und ergänzt, vermochte aber keine nennenswerte Erfolge herbeizuführen. Eine entscheidende
Wendung in der britischen Gesetzgebung zur inneren Kolonisation trat im Jahre 1907 ein. Die Small
Holdings Acts wurden durch die Einführung eines Zwangsverpachtungssystems verbessert. Die Graf-
schaften erhielten das Recht, Land im Wege der Enteignung gegen Entschädigung zu erwerben und an
die Siedler zu verpachten. Der Pächter wurde Rentenzahler, und sein Recht auf kontinuierliche Weiter-
bewirtschaftung seines Pachtgutes wurde befestigt und verbessert. Auf Grund dieses Gesetzes erwarben
*) Bei der Aufarbeitung wurde nur der erwähnte Staatszuschuß berücksichtigt.
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