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Kolonien und im Auslande abschließen. Das Gesellschaftskapital von 100 Millionen Lire ist zu 60 vH vom
Finanzministerium, zu 20 vH von der Cassa Nazionale delle Assicurazioni Sociali und zu 20 vH vom Jstituto
Nazionale delle Assicurazioni aufgebracht worden, so daß das neue Unternehmen als nahezu staatlich
angesehen werden kann. KEine Tochtergesellschaft, die Societ@ Nazionale Olii Minerali, befaßt sich mit
dem Transport und der Lagerung eingeführten (besonders russischen) Petroleums in eigenen Tankanlagen
und hat auch damit begonnen, Benzintankstellen an den Autoverkehrsstraßen zu errichten!). Auch sonst
hat sich der Staat an Petroleumgesellschaften beteiligt, so z. B. an der Societ& Bonariva und der Societä
Petroli d’Italia.
Der Wunsch Italiens zur Verbesserung seiner Petroleumversorgung liegt auf der gleichen Linie mit dem
Bestreben, seine Wasserkräfte immer stärker zur Erzeugung elektrischen Stromes auszunutzen, eine Politik,
die hauptsächlich aus dem Mangel an heimischen Kohlen entspringt. Durch ein Dekret vom 17. September
1925 hat die italienische Regierung Maßnahmen zum weiteren Ausbau hydro-elektrischer Kraftwerke
getroffen. Nach Artikel 1 dieses Dekrets bleibt das im Dekret vom 2. Oktober 1919 festgelegte Recht auf
Staatsbeihilfe den ordnungsmäßig genehmigten hydro-elektrischen Anlagen vorbehalten, deren Haupt-
werke am 31. Dezember 1928 fertig gestellt sein oder sich in vorgerücktem Baustadium befinden müssen.
Diejenigen Wasserkraftanlagen, die sich in Nord- und Mittelitalien befinden, erhalten eine Staatsbeihilfe
von 40 Lire pro P. S, Für die in Süditalien und auf den Inseln von dem Inkrafttreten des Dekrets von 1925
an begonnenen hydro-elektrischen Anlagen wird unter den gleichen Voraussetzungen die Staatsbeihilfe
auf 60 Lire je P. S. erhöht. Hierdurch wird besonders der Wirtschaft Süditaliens und der Inseln eine wesent-
liche Erleichterung geboten, und zwar rechnet das italienische Wirtschaftsministerium damit, daß durch
die Beschaffung elektrischer Kraft besonders der landwirtschaftlichen und gewerblichen Produktion ge-
holfen werden wird?).
Die gesamten für Industrie und Handel ohne Außenhandel gemachten Aufwendungen stellen sich nach
den beiden bearbeiteten Voranschlägen wie folgt:
1913/14 1925/26
Original- Vorkriegs-
ziffern kaufkraft
in 1000 Lire ;
Handelsinspektion ru... rer era er red aan T een 2.000 400
Subventionen
an den Handel. er nee HT 32 56 11
das: Handelsmuseum: Turin. rer HE er Ben 3 8 2
die Industrie (ohne genauere Angaben)........... 16 4 263 852
die Seidenindustrie 0.7.04 r ernennen ren 500 150 30
zur Förderung der Petroleumforschung ..........."... - 8 250 1 650
Insgesamt.... 701 14 727 2.945
Außerdem hat die Schwefelindustrie in Sizilien nach dem Etat 1913/14 einen Staatskredit von 500 000
Lire erhalten, über dessen Bedingungen nichts näheres bekannt ist?).
Im Herbst 1925 hat der italienische Ministerrat ein Darlehen von 25 Millionen Lire zur Förderung der
Industrien und Handelsunternehmungen von Fiume bereitgestellt. Die Rückzahlung des Darlehns soll
innerhalb 20 Jahren in halbjährigen Amortisationsraten erfolgen. Die Zinsen betragen 4,5 vH zuzüglich
1, vH zur Bildung eines Fonds, aus dem eventuelle Verluste gedeckt werden sollen. Da der Hafen von
Fiume einen großen Teil seiner früheren Bedeutung durch den Wettbewerb des Triester Hafens eingebüßt
halt, soll als Ersatz dafür Fiume durch den erwähnten Kredit in seiner industriellen Entwicklung gefördert
werden?).
Anfang Januar 1926 wurde der italienische Finanzminister ermächtigt, der Rüstungsindustrie Darlehen
zu besonders günstigem Zinssatze zu gewähren. So erhielt z. B. das schwerindustrielle Werk Saldo Conge
eine Anleihe von 55 Millionen Lire auf 15 Jahre zu 5'/, vH und das Hütten- und Stahlwerk Venezia Giulia
35 Millionen Lire auf 35 Jahre*).
Auch auf dem Gebiete des Bankwesens leitete die Regierung eine Reihe von Maßnahmen ein, die
eine straffere Organisation und eine schärfere Kontrolle aller privaten Geldinstitute zum Ziele haben.
Insbesondere sind die Ausmerzung leistungsschwacher Unternehmungen und Beschränkungen in der
Kreditgewährung vorgesehen.
!) Industrie- u. Handelszeitung vom 20. November 1926.
*) Im Etat für 1925/26 werden Ausgaben hierfür nicht ausgewiesen.
*) Deutsche Bergwerkszeitung vom 26. September 1925,
%) Industrie- und Handelszeitung vom 6. Juni 1926 und Deutsche Allgemeine Zeitung vom 7. Juni 1926