I. Teil. Allgemeine Bemerkungen. 3
Periode nicht aus einem privatrechtlichen Verhältnis entstehen,
sondern nur aus einem staatsrechtlichen Verhältnis, aus den Rechten
folgend, die das Ganze den Teilen gegenüber ausübt. Und je stärker
sich der öffentlich-rechtliche Charakter des Staates entwickelt, um
so notwendiger wird es, daß er der Funktion des privatwirtschaftlichen
Einkommenserwerbes enthoben werde und seine nutritiven
Organe in den Organismus der Privatwirtschaft einführe. Mit Bezug
auf den Einkommenserwerb ist dies die vollständige Durchführung
der Differentiation: der Staat arbeitet für das Ganze auf dem Gebiete
der öffentlichen Aufgaben, das Ganze hinwieder arbeitet für
den Staat zum Zwecke des Einkommenserwerbes. Mit dem Fortschreiten
des staatlichen Lebens tritt daher, wie erwähnt, die privatwirtschaftliche
Einnahme des Staates in den Hintergrund, die staatswirtschaftlichen
Einnahmen treten in den Vordergrund. Unter
diesen staatswirtschaftlichen Einnahmen spielen die Steuern die
Hauptrolle: hierher gehören zum Teil auch die Gebühren, die
Regalien, die Beiträge. Manche nennen diese halbprivatwirtschaftliche
Einnahmen.
In diese zwei Gruppen scheiden sich die Staatseinnahmen.
Was noch hierher gerechnet zu werden pflegt, das ist höchst fraglich.
Weder der Staatskredit, noch der Staatsschatz gehören
streng genommen zu den Staatseinnahmen. Der Staatskredit bietet
wohl Einnahmen, aber kein eigentliches Einkommen; der Kredit
ist nur eine Antizipation späterer Einkommen, die in letzter Linie
aus privatwirtschaftlicher oder staatswirtschaftlicher Quelle stammen
resp. aus diesen gedeckt werden müssen. Der Staatsschatz ist
natürlich ebensowenig Einnahme, wie irgendwelches Vermögen.
Staatskredit und Staatsschatz können zum Ersatz von Staatseinnahmen
herangezogen werden, bilden aber selbst keine Einnahme.
Wenn manche, den Steuercharakter der indirekten Steuern leugnend,
neben den Steuern sogenannte Zuschläge annehmen, so können wir
uns dieser Auffassung nicht anschließen, was weiter unten eingehender
besprochen wird.
6. Die Bedeutung der einzelnen Einnahmsquellen ist, wie dies
die Geschichte der Finanzen zeigt, zu verschiedenen Zeiten verschieden.
Das aus Vermögen, namentlich landwirtschaftlichem Besitz
stammende Einkommen wird mit fortschreitender Entwicklung
in der Regel immer geringfügiger; demgegenüber können aber andere
Vermögensobjekte des Staates zunehmen, was eben die wachsenden
kulturellen und volkswirtschaftlichen Aufgaben des Staates notwendig
machen, so Eisenbahnen, Elektrizitätswerke, Häfen, Kanäle,
Gebäude, Museen, Waffensammlungen, Bildersammlungen, Festungs-167