Full text : Finanzwissenschaft

172 4. Buch. II. Teil. Die privatwirtschaftlichen Erwerbseinkünfte des Staates.
licher Interessen, Schutz der tiefer liegenden Territorien gegen
Wind und Wasser, welche die Humusschichten bedrohen und Steingerölle
 hinabführen. Auch der Umstand ist in Betracht zu ziehen,
daß die Privatwirtschaft oft schwer der Versuchung zu widerstehen
vermag, die Wälder auszurotten, um die. betreffenden Gründe landwirtschaftlich
 zu bewirtschaften, was schon dadurch ungünstig wirkt,
daß dies eine Steigerung der Holzpreise hervorruft; hierdurch
werden Interesse und Lebensverhältnisse breiter Schichten der Bevölkerung
 dem Interesse einiger geldgieriger Waldbesitzer geopfert.
Wohl lassen sich die schädlichen Folgen der Privatwirtschaft durch
gute Forstgesetze abwehren, aber die Staatsaufsicht ist auf diesem
Gebiete so schwierig und kostspielig und fordert eine solche Einengung
 der freien Beweglichkeit der Privatwirtschaften, daß es viel
einfacher, billiger, nützlicher, zur Vermeidung von Reibungen geeigneter
 erscheint, die staatliche Bewirtschaftung einzuführen. Gegen
den Verkauf der Staatsforste spricht auch der Umstand, daß die
Festsetzung des Wertes derselben großen Schwierigkeiten begegnet.
Im allgemeinen muß daher für Erhaltung des Besitzes der Staatsforste
 eingetreten werden, ja, es lassen sich Fälle denken, in welchen
es sogar wünschenswert erscheint, daß dieselben vermehrt werden.
8. Statistik. Unter den größeren Staaten verfügt weder
England noch Frankreich über größeren Grundbesitz. Bedeutender
ist er in Preußen, wo derselbe dem Staate im Jahre 1911/12 30,2 Mill.
Mark ergab. In Deutsch-Österreich und Ungarn ist der Grundbesitz
ziemlich unbedeutend, ebenso das aus demselben stammende HKinkommen.
 In Rußland war der Grundbesitz in der Vorkriegszeit
sehr bedeutend, etwa vier Millionen Deßjatinen; mehr als 10 Prozent
des Staatseinkommens stammte aus dieser Quelle.
9. Bergwerke. Die zugunsten der staatlichen Forste angeführten
 Argumente kommen zum Teile auch bei der Frage der
staatlichen Bergwerke in Betracht. Wenn es aber auch nicht behauptet
 werden kann, daß die Bergwerke nicht im Besitz des
Staates sein dürfen, so kommt hier doch in Betracht, daß die meisten
Zweige des Montanbetriebes große Kapitalien erfordern, daß die
Ergebnisse außerordentliche Schwankungen aufweisen, weshalb dieselben
 finanziell wenig ins Gewicht fallen, daß in manchen Zweigen
der spekulative und kaufmännische Geist eine größere Rolle spielt,
was daher gleichfalls für den Privatbetrieb spricht, während dessen
Nachteile durch gute Gesetze und Verwaltung ferngehalten werden
können. Beim Verkauf der staatlichen Bergwerke macht sich in
noch höherem Maße der Umstand geltend, der bei den Staatsforsten
berührt wurde, daß sich deren Verkehrswert außerordentlich schwer
            
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