II. Abschnitt. Geschichte des Staatshaushaltes. 15
verzinsbare und unverzinsbare. Die größte Bedeutung besaßen die
indirekten Steuern, zum Teil mit dem Charakter der Gebühren.
An erster Stelle standen die Zölle und Gebühren für die Benutzung
der Häfen, die sich aus den Geschenken entwickelten, welche
vordem die fremden Kaufleute für Gestattung des Handels darboten.
Auch der Marktverkehr wurde besteuert und zur Zeit der
peloponnesischen Kriege wurde die Steuer schon bei den Stadttoren
eingehoben, wodurch diese Steuer die Eigenschaft von Verbrauchssteuern
erhielt. Der Steuer unterlag der Verkehr in Immobilien.
Gewisse Beschäftigungen mußten Steuern bezahlen; ebenso
die Fremden. Auch für das Gerichtsverfahren wurden ziemlich
hohe Gebühren eingehoben. Konfiskation von Gütern bildete gleichfalls
eine ziemlich beständige und nicht unbedeutende Kinnahmequelle.
(Siehe Beloch, Griechische Geschichte I.)
3. Rom. In Rom bildeten in der ältesten Zeit der ager publicus,
Salinen, Zölle, Strafgebühren, ein Teil der Kriegsbeute die
wichtigsten staatlichen Einnahmequellen. Diese Einnahmequellen
waren zur Befriedigung der Staatsbedürfnisse genügend; die Verwaltung
verursachte nur geringe Kosten und die Kosten der Kriege
trugen die Bürger unmittelbar aus Eigenem. Zur Deckung außerordentlicher
Bedürfnisse wurden Tribute eingehoben, und zwar seit
Servius Tullius nach der Größe des Vermögens. Die zum Kriegsdienst
Untauglichen wurden schon früh mit Geldleistungen belastet.
Mit der Größe des Staates wuchsen Ausgaben und Einnahmen in
nur mäßiger Weise. Infolge der Eroberungen kamen namentlich
die Einnahmen aus der Verpachtung des ager publicus zu Bedeutung.
Eine weitere Einnahmequelle war der in den unterworfenen
Provinzen eingehobene Zehent, der gleichfalls in Pacht gegeben
wurde. Oft wurden auch Tribute eingehoben, in Geld oder ın
Natur. Als außerordentliche Einnahmequelle kommt die Kopfsteuer
vor. Zur Zeit des Kaiserreiches treten im Finanzsystem nach verschiedenen
Richtungen Veränderungen ein. Mehr und mehr treten
Geldleistungen in den Vordergrund, welche in festen Beträgen angesetzt
wurden. Wichtig war die Einführung der Erbschaftssteuer.
Große Bedeutung erlangte die unter Augustus eingeführte
Verkehrssteuer auf Verkehrsakte. Auch partielle Gewerbesteuern
kamen bereits in Anwendung. Diese neuen KEinnahmequellen
machten die Ausdehnung der staatlichen Tätigkeit, die Bezahlung
der Beamten, hauptsächlich aber die Versorgung des Volkes mit
Lebensmitteln und die auf die Volksbelustigung verwendeten
Summen — panem et circenses — notwendig. Unter mehreren
Kaisern riß schlechte Wirtschaft ein und dem eingetretenen Ubel