Full text : Finanzwissenschaft

B. VI. Abschnitt. Die volkswirtschaftlichen Postulate des Steuersystems. 315
könnte; sie soll gewissermaßen für die Volkswirtschaft unbemerkbar
wirken und schaffen. Sie störe weder die Produktion, noch die
Konsumtion, weder den Verkehr, noch die Einkommensverteilung
in ihrer natürlichen Gestaltung. Vom Standpunkte der Produktion
wird insbesondere gewünscht, daß die Steuer die Produktionskräfte
nicht angreife, und zwar weder das Kapital noch die Arbeitskraft;
sie hindere nicht die zweckmäßigen Einrichtungen und Methoden
der Produktion; sie ändere nicht die relativen Beziehungen der
einzelnen Produktionszweige zueinander und deren naturgemäße
örtliche Verteilung. Die Steuer mindere nicht das Streben der
Kapitalbildung, wenn auch die wortgemäße Wahrheit des Ricardoschen
 Satzes, wonach alle Steuern die Tendenz haben, die Kraft
der Akkumulation zu schwächen, nicht zu leugnen ist !). Die Steuer
störe nicht die Entfaltung der Arbeitskraft und deren entsprechende
Verwendung. Nichts ist charakteristischer für die kapitalistische
Denkart der älteren Volkswirtschaftslehre als die Tatsache, daß
sie bei Besprechung der volkswirtschaftlichen Postulate des Steuerwesens
 fast ausschließlich nur von der Schonung des Kapitals
sprach. Was die Konsumtion betrifft, so soll die Steuer die Konsumtion
 des Volkes nicht herabmindern; sie soll nicht das Resultat
herbeiführen, daß das Volk seine Bedürfnisse in Waren schlechterer
Qualität zu befriedigen gezwungen sei oder überhaupt die Befriedigung
 wichtiger Bedürfnisse unterdrücken müsse. Den Verkehr
stört die Besteuerung namentlich dadurch, daß sie denselben vielen
lästigen Kontrollen unterwirft, denselben an gewisse Verfahren, an
gewisse Zeitpunkte und Orte bindet.
Die Beobachtung der volkswirtschaftlichen Postulate ist schon
aus dem Grunde wichtig, weil häufig die Erfahrung gemacht werden
 kann, daß der Staat auf dem Gebiete der Volkswirtschaftspolitik
 Opfer bringt zur Beförderung gewisser wirtschaftlicher Interessen,
 welche er dann auf dem Gebiete des Steuerwesens schwer
verletzt und so mit sich selbst in kostspieligen Widerspruch kommt.
Von volkswirtschaftlichem Standpunkte besitzen noch die folgenden
 Umstände Bedeutung: richtige Wahl aller wichtigen Faktoren
des Steuerwesens, aller wichtigen Elemente, so der Steuersubjekte,
der Steuerobjekte, der Steuerquellen usw. Wohin eine schlechte
Wahl der Steuerobjekte führt, dafür gibt es viele Beispiele. Als
Mehmed Ali die Dattelpalmen besteuerte, wurden dieselben vom
Volke ausgerottet, während eine doppelt hohe Grundsteuer keine
nachteiligen Wirkungen hatte. Mit Recht sagt Quesnay, nicht
l) Works, S. 88.
            
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