C. II, Abschnitt. Steuerpolitik bis zum Weltkriege. So
vor, Preußen irrte vollständig hinsichtlich seiner eigenen Hilfsmittel.
Preußen war noch, wie zur Zeit Friedrich d. Gr., der bestad-
ministrierte Staat Deutschlands. Trotzdem waren große Reformen
nötig, dies sahen Stein, Hardenberg, Humboldt, Knuth,
Maassen, Dohna, die Staatsmänner, die die Ratgeber der
Krone waren, ein. Große politische, volkswirtschaftliche und
soziale Reformen wurden durchgeführt. Die Leibeigenschaft wurde
abgeschafft, die Steuerfreiheit des Adels. wurde aufgehoben, der
Zollverein wurde gegründet. Hinsichtlich der Steuern wird im
Jahre 1810, zunächst mit Bezug auf die Grundsteuer, ausgesprochen,
daß der Zweck der Reformen nicht in der Vermehrung der Ein-
nahmen, sondern in der gleichmäßigen Verteilung der Lasten be-
steht. Früh kommt zum Ausdruck, daß die reicheren Klassen in
höherem Maße in Anspruch genommen werden müssen, ja dies setzt
ein Mitglied der Dynastie, der nachmalige Kaiser Wilhelm I. im
Jahre 1840 in einem Separatvotum auseinander. Diese Verhält-
nisse lenkten die damalige Auffassung in die Richtung der Ein-
kommensteuer. Anfangs kommt dies aber nur sehr unvollkommen
zum Ausdruck und zwar in der Klassensteuer und der klassifizierten
Einkommensteuer. Ursprünglich eine eigentliche Kopfsteuer, ver-
wandelt sich die Klassensteuer in eine die sozialen und wirtschaft-
lichen Unterschiede berücksichtigende Steuer, welche die Steuer-
träger in vier Klassen teilt. Bald sieht man die Unvollkommen-
heit dieser Steuer ein. So tritt im Jahre 1850 die klassifizierte
Einkommensteuer ins Leben, welche bei den kleineren Einkommen
(unter 1000 Talern) die Klassen aufrecht erhält, vermehrt, bei den
höheren Einkommen zur Einkommenssteuer sich gliedert. Die
Reformarbeit schreitet, wenn auch langsam, vorwärts; im Jahre 1873
werden die unteren Klassen aufgehoben und die Progression nach
oben verschärft. Die verbesserte Klassensteuer wird auch auf die
Städte ausgedehnt, welche bisher Mahl- und Schlachtsteuer zahlten,
die jetzt verschwindet. Ihren vollständigen Abschluß gewann die
Reform mit der Einführung der Einkommens- und Vermögenssteuer,
die erstere im Jahre 1891, die letztere im Jahre 1893. Die Steuer-
politik schritt auf dem Wege der sozialen Gerechtigkeit vorwärts,
bis sie ihre vollkommenere Ausgestaltung erreichte. Bei Beurteilung
der preußischen Steuerpolitik ist übrigens vor Augen zu halten,
daß der Staatssozialismus vorher und nachher in der ausgedehnten
Tätigkeit des Staates auf verschiedenen Gebieten der wirtschaft-
lichen Produktion zur Geltung kommt, woraus folgt, daß von
den gesamten Einnahmen des Staates auf die Steuern — selbst
mit Hinzurechnung der überwiesenen Steuern — nur etwa ein
Földes, Finanzwissenschaft. 2. Aufl. 2°
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