Ss 4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
derselben, es entsteht ein Gemisch von Staats- und Privatunter-
nehmen, gewissermaßen ein Mittelding beider. Aber auch die Natur
des Verbrauches wird wesentlich beeinflußt, der Erwerb gewisser
Waren wird erschwert, was, namentlich wenn es sich um Gegen-
stände des ersten Lebensbedarfes handelt, seine Wirkung tief
empfinden läßt, selbst in der Gestaltung der Lebensverhältnisse der
Massen: Gesundheit, Lebenskraft, Lebenslust, Wohnung, Ein- und
Auswanderung, Mortalität usw. weisen ihre Spuren auf.
Infolge dieser Umstände lenken die indirekten Steuern die
Produktion, den Verkehr, die Konsumtion oft in falsche Richtungen,
begünstigen oft die Großindustrie, die mit großen Kapitalien arbeitet,
demzufolge die Kosten der vom Staate geforderten kostspieligen
Einrichtungen leichter tragen kann; oft entstehen Disparitäten
zwischen der inländischen und ausländischen Produktion, die sich
nicht leicht ausgleichen lassen und oft die Konkurrenz des Inlandes
dem Auslande gegenüber unmöglich machen; bei ungünstigen Ver-
hältnissen wird die Überwälzung vom Produzenten auf den Kon-
sumenten unmöglich, was die Produktion erschwert usw.
Ferner müssen wir noch folgender Nachteile der indirekten
Steuern gedenken: a) In der Regel ist die Verwaltung der in-
direkten Steuern sehr kostspielig, in dieser Beziehung ist nur dann
das Verhältnis günstiger als bei den direkten Steuern, wenn diese
bei kleinen Leuten eingetrieben werden müssen, die indirekten
Steuern hingegen bei wenigen Großproduzenten; b) die indirekten
Steuern versagen oft eben im Zeiten großer Staatsbedürfnisse
(Kriege); c) die Einnahmen aus indirekten Steuern sind schwieriger
zu präliminieren, was aus budgetären Gründen ein Nachteil ist, aber
auch den Staatshaushalt ungünstig beeinflußt, mag es sich um
Defizit oder Überschuß handeln; dieser Nachteil zeigt sich natür-
lich mehr bei Luxussteuern als bei Gegenständen des ersten Lebens-
bedarfes; so betrug in Österreich im Dezember 1889 infolge der
Influenza die Einnahme des Tabakmonopols bloß 50000 Gulden,
im vorhergehenden Jahre 300 000 Gulden; d) die indirekten Steuern
geben reichlich Gelegenheit zu Reibungen zwischen Staatsbürger
und Staat; Schmuggel, Betrug einerseits, Bestechung von Beamten
andererseits sind an der Tagesordnung. Der Finanzbeamte sieht
in jedem Staatsbürger eine Person, die den Staat hintergehen will,
muß also jeden demgemäß behandeln, fortwährend verdächtigen,
nachforschen, spionieren. Die Staatsbürger werden unerträglichen
Plackereien ausgesetzt, so viele Formalitäten müssen beobachtet
werden, in deren Maschen ungestraft sich zu bewegen fast unmög-
lich ist. Die Statistik der Gesetzesübertretungen zeigt deutlich,
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