Full text: Finanzwissenschaft

GL 4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
heit, oft aber auch die allgemeine Steuerfähigkeit. Hierauf beruht 
die Berechtigung der außerordentlichen Besteuerung dieser Kin- 
kommen. Wenn wir aber das moderne wirtschaftliche Leben näher 
ins Auge fassen, dann entdecken wir, daß dessen Kompliziertheit, 
Unübersehbarkeit auf allen Gebieten aleatorische Momente hervor- 
ruft, so daß auf allen Gebieten der Zufall sich geltend macht und 
damit die wirtschaftliche Tätigkeit spielartig sich gestaltet, also 
unerwartete, dem Zufall, dem Glücksfall zuzuschreibende Einkom- 
men in Erscheinung treten. Schon die Produktion im allgemeinen 
führt unter dem Einflusse des Zufalls, des Spiels, der Spekulation, 
der Konjunktur zu ungewöhnlichen Einkommen, noch mehr gewisse 
Zweige der Produktion. So hat der Handel unter dem Einflusse 
günstiger Konjunkturen zu jeder Zeit Einzelnen große und außer- 
ordentliche Einkommen gebracht und heute haben sich unter dem 
Einflusse des internationalen Börsenspiels und der Unmasse von 
Wertpapieren, die Chancen noch außerordentlich vermehrt. Uber- 
dies sind die Zunahme der Bevölkerung, die Wanderbewegung, 
der rasche Umschlag der Konsumtionsrichtungen ebensoviele Gründe 
für das intensive und häufige Auftreten von Konjunkturen. Wenn 
daher das ganze wirtschaftliche Leben diesen Charakter an sich 
trägt, so wird es natürlich zur Unmöglichkeit, die in diesem außer- 
ordentlichen Einkommen unbedingt vorhandene größere Steuer- 
fähigkeit systematisch und gleichmäßig in Anspruch zu nehmen. 
Darum zeigt die Erfahrung, daß nur jener Teil der Besteuerung 
dieser Einkommen größere Bedeutung hat, welcher entweder vom 
Gesichtspunkte der Einnahme wichtiger ist oder aber wegen der 
Form seiner Erscheinung die Aufmerksamkeit besonders auf sich 
zieht, in besonderem Maße als unberechtigt erscheint, wie die 
großen Gewinne der Bodenspekulanten, im Kriege die Heeres- 
lieferanten und Lebensmittelspekulanten usw. 
k) Mehrere Staaten (resp. Städte) haben die großen Waren- 
magazine (Grands Magasins du Louvre usw.) — diese charakte- 
ristischen Schöpfungen der modernen Großstädte — einer besonderen 
Steuer, der Warenhaussteuer, unterworfen. Die Berechtigung 
dieser Steuer ist die höhere Leistungsfähigkeit dieser Unternehmen, 
die einerseits durch den Einkauf in kolossalen Massen günstige 
Preise zu erreichen vermögen, andererseits durch den immensen 
Absatz trotz großer den Konsumenten gebotenen Vorteile große 
Profite zu erzielen in der Lage sind. Freilich kann diese größere 
Steuerfähigkeit auch durch die Erwerbssteuer oder die Einkommen- 
steuer in Anspruch genommen werden, ohne daß hierzu eine be- 
sondere Steuer nötig wäre. Die Sondersteuer erinnert ein wenig 
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