III. DER KAUFM, NACHRICHTEN- U. GÜTERVERKEHR 95
der Transportstrecke geringer wird. Gegenwärtig ist allgemein der
Staffeltarif in Anwendung. Auf Grund dieser Einheitssätze werden
entweder die ausgerechneten Frachtsätze von einer größeren Sta-
tion nach den anderen Stationen einer Eisenbahn angegeben (so-
genannte Stationstarife) oder man verzeichnet bloß die Frachtsätze,
die sich nach den Einheitssätzen für die einzelnen Kilometerentfer-
nungen ergeben, und berechnet in der Gebührenberechnungs-Tabelle
die Frachtgebühr von Fall zu Fall auf Grund eines Kilometerzeigers,
das heißt ein Stationsverzeichnis, das die Entfernungen zwischen
den verschiedenen Stationen angibt. Zuweilen empfiehlt es sich
für den Kaufmann, das Frachtgut auf einer Zwischenstation vor-
läufig einzulagern, um es erst nach erfolgtem Verkauf an den Be-
stimmungsort zu senden. Die Eisenbahn gewährt in einem solchen
Fall unter gewissen Bedingungen (Einlagerung in bestimmten Lager-
häusern, Versendung in Wagenladungen u. a.) denselben Frachtsatz
des Staffeltarifes, als wenn das Gut in einem Zug an den Be-
stimmungsort befördert worden wäre. Eine solche Art der Ver-
frachtung heißt Reexpedition; sie eignet sich auch für alle jene
Fälle, in denen (wie beim kommissionsweisen Ein- und Verkauf)
der Name des Absenders dem Empfänger des Frachtgutes nicht
bekannt werden soll.
Der Frachtsatz hängt aber nicht bloß von der Entfernung, son-
dern auch von der Beschaffenheit des Frachtgutes ab. In dieser
Hinsicht scheidet man die Eilgüter in zwei oder mehrere Klassen;
auch die Frachtguttarife. berücksichtigen die Beschaffenheit der Ware
nach verschiedenen Grundsätzen.
Danach unterscheidet man:
1. das Gewichts- und Wagenraumsystem, bei dem die Tarif-
sätze der einzelnen Waren nach dem Gewicht und dem Raume, den
sie einnehmen, festgestellt werden; .
2. das Wert- oder Klassifikationssystem, das die Frachtsätze
nach dem Werte der Waren bestimmt, und
3. das gemischte System. Dieses begünstigt einerseits jene
Frachten, bei denen der Wagen voll ausgenutzt werden kann, und
räumt daher ganzen und halben Wagenladungen billigere Tarife ein 5
anderseits berücksichtigt es auch den Wert der Waren und teilt da-
Nach die Frachtgüter in verschiedene Tarifklassen ein. Alle Tarif-
klassen bilden das Tarifschema.
Das gemischte System, das gegenwärtig bei allen europäischen
Eisenbahnen eingeführt ist, wird somit Frachtguttarife aufstellen, die
1. die Ausnutzung des Laderaumes berücksichtigen; danach
unterscheidet man Frachtguttarife für
a) Stückgüter, das sind Frachtgüter, die in Mengen unter
5000 kg zur Aufgabe gelangen, und