Full text : Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

VIL DIE ORGANISATION DES ÜBERSEEGESCHÄFTES 199
Orders werden an die betreffenden Produzenten weitergegeben, die
Fakturierung erfolgt seitens des Produzenten an den Exporteur und
von diesem wieder zumeist direkt an den Käufer in Übersee.
Die englischen Exporteure für Piece goods (Textilwaren) werden als
Packinghowses bezeichnet. Sie sind Eigenhändler, stehen mit bestimmten
Textilfabriken in ständiger Verbindung, sind an ihnen wohl auch zuweilen
finanziell beteiligt und belegen oft deren gesamte Produktion.
In großen KExportplätzen hat sich ein weiteres Mitglied
zwischen Exporteur und Produzenten als notwendig erwiesen, der
sogenannte Exportagent; er erleichtert dem Exporteur die Aufsuchung
 entsprechender Lieferanten und führt diese wieder dem
geeigneten Exporteur zu. Der Exportagent errichtet häufig private
Musterlager, in welchen die von ihm vertretenen Produzenten ihre
Waren zur Schau stellen und erhält von den Produzenten in der
Regel einen entsprechenden Zuschuß zur Miete; überdies bezieht
er eine Umsatzprovision von allen nach dem bestimmten Absatzgebiet
 direkt oder indirekt abgeschlossenen Geschäften sowie den
Ersatz seiner Auslagen für Porti, Telegramme, Frachten, Auskünfte
und sonstigen Spesen. Solche Musterlager dienen insbesondere auch
dazu, den überseeischen Importeuren, welche zur Einkaufszeit regelmäßig
 Europa besuchen, die Auswahl ihrer Einkäufe zu erleichtern,
sie sind aber auch für die Exporteurei des Platzes eine bequeme
Schaustellung aller jener Erzeugnisse, nach welchen auf Grund der
empfangenen Nachrichten Nachfrage in Übersee vorhanden ist. Die
gesamte bezügliche Geschäftskorrespondenz, Orderkopien und Fakturen
 gehen durch die Hand des Exportagenten.
Die überseeischen Abnehmer, Großhändler, Warenhäuser oder
Fabrikanten bestellen wohl vielfach schon direkt beim europäischen
Exporteur oder Produzenten. Große überseeische Importeure haben
nicht selten in Europa ihren besonderen Einkaufsagenten und fügen
selbst direkten Orders die Klausel bei: „Subject to confirmation by
owr agent ...‘“, um durch diesen die näheren Modalitäten des Kaufs
und auch die Konkurrenzfähigkeit des Verkäufers einer Kontrolle
unterziehen zu lassen (sogenannte confirmed orders). Dieser Agent
tritt dann in unmittelbare Verbindung mit dem Lieferanten, besorgt
die Spedition, bestimmt die billigste Verschiffungsgelegenheit, bezahlt
auch häufig den Kaufpreis oder besorgt die Finanzierung und erledigt
Reklamationen und Schadenersatzansprüche.
In der Regel ist aber auch in Übersee ein Zwischenglied für:den
Verkauf der europäischen Erzeugnisse tätig; man kann unterscheiden
Zwischen Zweigniederlassung, Agenten und Kommissionär.
Die Zweigniederlassung ermöglicht die intensivste Pflege eines
überseeischen Absatzgebietes und kommt dem mit der Distanz
wachsenden Bedürfnis nach völlig einwandfreier und zuverlässiger
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.