258 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS
drei Geldbeutel, als Kennzeichen. Von Brügge kam diese Einrichtung im
Jahre 1460 nach Antwerpen, wo 1581 die erste große Börse gebaut wurde.
Im 17. Jahrhundert erlangte die Börse von Amsterdam die größte Bedeutung;
neben dem Wechsel- und Leihgeschäfte, die bis dahin die wichtigsten Börsegeschäfte
waren, wurden in Amsterdam auch Zeitgeschäfte in Waren und
in Effekten (Fonds) gemacht. Nach der Eroberung Hollands durch die
Franzosen ging die Bedeutung der Amsterdamer Börse an jene in Frankfurt
a, M. über. — In London wurde die erste Börse, „The Royal Exchange‘,
im Jahre 1570 gegründet. Die erste Effektenbörse in Deutschland wurde im
Jahre 1771 in Wien errichtet.
Die Börse ist ein Markt des Großhandels mit weitgehend geregelten
Verkehrsformen bei Abwesenheit der Verkehrsobjekte. Wesentlich
für die Begriffsabgrenzung ist 1. die Regelmäßigkeit der Zusammenkünfte,
die sich aus dem (oben ausgeführten) Marktbegriff
ergibt, 2. der Ausschluß des Kleinhandels, der an den meisten
Börsen in der Festsetzung von Mindestwert- oder -mengeneinheiten
(sogenannten Börseschlüssen) zum Ausdruck kommt, 3. die Festlegung
von Vertragstypen, die den Abschluß und die Erfüllung der
an der Börse abgeschlossenen Geschäfte einheitlich und zuweilen
so weitgehend regeln, daß der freien Vereinbarung lediglich Menge,
Erfüllungszeit und Preis überlassen bleibt, und schließlich 4. die
Vertragschließung in Abwesenheit der Ware. Dieses Merkmal ergibt
sich teils aus der Eigenschaft der Börse als Großmarkt, teils aus
der unter Zahl 3 angeführten Typisierung der Börsegeschäfte, die
auch für die Art- und Qualitätsbestimmung der Vertragsgegenstände
vielfach einheitliche Begriffe schafft und dadurch die Voraussetzung
für die Vertretbarkeit dieser Verkehrsobjekte bildet. Diese Festsetzung
einheitlicher Vertragsbestimmungen hat sich immermehr zum
charakteristischen Merkmal der Börsen ausgestaltet und zuerst an
den englischen und amerikanischen Börsen bis zur Aufstellung einheitlicher
Schlußbrief- oder Kontrakttypen geführt?). Dadurch wird
einerseits die Preisbildung erleichtert, anderseits die Börse immer
mehr zum Markte für vertretbare Waren. Die einheitlichen Vertragsbestimmungen
kommen weiters zum Ausdruck in der Festsetzung
gleicher Lieferungsfristen und Mengenbestimmungen. Alle diese Umstände
erhöhen die Möglichkeit, entgegenstehende Verträge zu kompensieren,
so daß eine große Zahl der an der Börse abgeschlossenen
Geschäfte nicht wirklich, effektiv, erfüllt, sondern durch wechselseitige
Abrechnung, durch Kompensation oder Skontration erledigt
werden. Mit jeder Börse ist daher eine mehr oder weniger weitgehende
Liquidationseinrichtung für die Abwicklung der Geschäfte
verbunden, die diese wechselseitige Abrechnung durchführt und die
effektive Erfüllung auf die sonach verbliebenen Mengen- und Wertdifferenzen.
beschränkt.
°) Siehe S. 182 und die dort und auf S. 313 abgedruckten Kontrakttypen.