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dahin, daß Agenturen für den Ankauf von Weizen
an allen Hauptumschlagplätzen errichtet wurden, daß
die Umsätze unter Beteiligung des regulären Handels
erfolgen würden und daß die Agenturen, wenn
nötig, bereit seien, die ganze Ernte zu dem Zwecke
aufzukaufen, um den fairen Preis von 2,20 3 auf—
rechtzuerhalten, ferner, daß dieser Preis bereits für
die Ernte 1917 ohne Anderungen und Schwankungen
maßgebend sein sollte. Während die Preisfestsetzung
des Gesetzes selbst nur als ein Lockmittel für deu
Erzeuger vorgesehen war, ließ die Bekanntmachung
die Absicht erkennen, sowohl den Verbraucher als
ruch den Erzeuger zu schützen.
Im Anschluß an die Regelung des Weizenpreises
vurde im Wege der freiwilligen Übereinkünfte auch
die Regelung des Mehlpreises und der Brotpreise
durchgeführt. Mehr als 3000 Müller traten dem
freiwilligen Übereinkommen bei. Bis Ende Novem—
her 1917 umfaßte das unterzeichnete Ubereinkommen
6 der Leistungsfähigkeit der Mühlen des Landes.
Die Unternehmungen, die nicht beigetreten waren,
waren kleinere Muͤhlen, deren Umsähße bereits aus—
ceichend durch die bei der Erteilung der Genehmi—
zung auferlegten Bedingunden kontrolliert wurden.
Mit der Preiskontrolle gingen Sparmaßnahmen
dand in Hand. Vom 1. März 1918 ab durften die
Mühlen nur noch eine Klasse Weizenmehl herstellen.
Zwei Monate vorher war die Menge Weizen, deren
Verwendung zur Gewinnung von'1 Barrel (196
engl. Pfund — 88,0 Kg) Mehl gestattet war, von
285 auf 264 engl. Pfund (119760 scg) heruntergesetzt
worden, d. h, es wurde 75 proz. Ausmahlung vor—
geschrieben. Im Grunde brachte man dem freiwilligen,
Sparen, das durch ausgiebige Propaganda unter—
stützt wurde, Vertrauen entgegen. Die Ergebnisse
varen jedoch nicht befriedigend. Im Januar 1918
erließ der Präsident einen Appell an die Bevölke—
rung, ihren Nahrungsmittelverbrauch noch weiter
einzuschränken. Zu gleicher Zeit erließ die Food
Idministration Vorschriften, die am 24. Februar
1918 in Kraft traten und den Bäckern aufgaben, bei
der Herstellung des Brotes aus Weizenmehl Ersatz
nittel im Verhältnis von 1: 4 zu vermindern. Mit
Wirkung des 28. Januar 1918 wurden die Käufer von
Mehl im Einzelhandel angehalten, auf je ein Pfund
Weizenmehl gleichzeitig ein Pfund Mehlersatz zu
kaufen. Durch Beschlagnahme wurden 30 v. H.,
später 45 v. H. der gefamten Erzeugung der größeren
Mühlen in der Zeit vom Januar bis Junt 1918 weg—
zgenommen, um Mehl zur Ausfuhr an die Allierten
zur Verfügung zu haben. Der gesamte Verbrauch
an Weizenmehl in den Vereinigten Staaten hatte in
den acht Monaten, vom 1. Juli 1917 bis 28. Fe—
hruar 1918, die Zahlen der entsprechenden Zeit der
drei Vorkriegsjahre erheblich überschritten. Erst nach
Linführung der Vorschriften über Mehlersatz kam ds
zu einer wirklichen Ersparung im Inlandsverbrauch.
Die Ernte 1917 begann sich nur langsam in Be—
wegung zu setzen. Die Farmer hielten mit der Ware
zurück, da sie doch noch auf eine Steigerung des
Preises hofften. Auf einer Versammlung“ am
26. August 1917 forderten die Farmer von Minne—
sota und, Dakota, daß die Regierung den Mindest—
oreis auf 8 Dollar für den Bushel festsetze. Die
Agitation dauerte jedoch nicht lange, nachdem der
»on dem Ausschuß empfohlene faire Preis bekannt—
zegeben worden war. Das Nachgeben des Mehl—
reises auf einen diesem Weizenpreis entsprechenden
Lreisstand trug dazu bei, die Farmer in friedliche
Ztimmung zu bringen. Eine Bestätigung kaun darin
sefunden werden, daß tatsächlich die Nussaat von
Veizen in den Jahren 1918 und 1919 fortgesetzt
gjesteigert wurde.
II. Maßnahmen zur Getreidepreisstabilisierung in
den Vereinigten Staaten in der Nachkriegszeit
Der in der Mitte des Jahres 1920 sofort nach
blauf der Zeit des garautierten Weizenpreises
lötzlich und unerwartet eintretende Rückschlag in
»en laudwirtschaftlichen Preisen und die sich daraus
ntwickelnde dreijährige Krise hat zahlreiche Farmer
von Haus und Hof vertrieben und auch denjenigen,
ie sich halten konnten, schwere Verluste verursächt.
Nach dem Ergebnis der Untersuchungen des Land—
virtschaftsministeriums der Vereinigten Staaten4)
genügte der Reinertrag in den Jahren 1920,21
ind 1921,22 nicht, um dem Landwirt, auch wenn
er auf jede Verzinsung seines Kapitals verzichtete,
nen gleichen Lohn für seine Arbeit zukommen zu
assen, den der einfache Landarbeiter erhielt. In
Not kamen vor allem die Farmer in den halbregen—
irmen Gebieten, welche von West-Kansas und Ost—
Folorado hinauf bis an die kanadische Grenze ver—
gaufen, in denen wegen der Gefahr der Dürre die
erträge besonders unsicher sind und in denen eine
heihe von Mißernten zu verzeichnen war, nachdem
inter dem Anreiz der hohen Preise während des
drieges große Flächen Weideland in Kultur ge—
tommen und vorwiegend mit Weizen bebaut worden
varen. Auch in den begünstigteren Gebieten führte
er Preissturz vor allem bei solchen Farmern zum
zusammenbruch, die in den Zeiten der Hochkon—
unktur zu teuer gekauft oder mit Hilfe von Krediten
hren Betrieb erweitert und eine Schuldenlast auf
ich genommen hatten, die unter den geänderten
Verhältnissen nicht mehr tragbar war. Der Reini—
zungsprozeß, der zur Vernichtung von zahlreichen
hwachen Existenzen führte, vollzog sich in der Form
„on Bankrotten, Verlassen der Farmen, Rück—
vanderung vom Land in die Stadt und in die
Industrie. Die Zahl der Konkurse in den Ver—
inigten Staaten betrug:
im Jahre 19183 insgesamt 17 588
darunter Farmer.., 9482 oder 5, v. H.
im Jahre 1920 insgesamt 15 588
darunter Farmer. 997 oder 6 v. H.
im Jahre 1923 insgesamt 34 236
darunter Farmer. . 5940 oder 17,1 v. H.
Nach, den Untersuchungen des Landwirtschafts—
ninisteriums in den Vereinigten Staaten betrug
»ie Zahl der Bewohner, die im Jahre 1922 vom
rand in die Stadt abwanderten, etwa zwei Mil—
ionen. Zum Ausgleich fand wieder eine Gegen—
vanderung von 880000 Menschen aus der Siadt
uuf das Land statt. Es bleibt danach eine Ver—
ninderung der ländlichen Siedlung um 1120000
), Hexmes, „Landwirtschaftlicher Kredit in den Ver—
inigten Staaten“ in Bexichte über Landwirtschaft, Neue
Folge, Band III, Heft 2 10925.