Full text: Kritische Studien zum wirtschaftlichen Problem des Zwei- und Dreischichtensystems in Hochofenbetrieben

Gründung und Aufbau des Betriebes zu tun, mit der Ge- 
staltung der Wirkungsfolge und mit der Einordnung jenes 
betriebsgerechten Handelns in diese Wirkungsfolge. Schließ- 
lich „nimmt aber auch der laufende Gang des Betriebes 
das gestaltende Handeln dauernd in Anspruch“; „dieser 
dauernde Fortlauf des betriebsgestaltenden Handelns“ ist 
„als die tätige Sorge für den gedeihlichen Bestand des 
Gebildes“ notwendig, weil „der Betrieb ... geleitet und 
überwacht sein“ will. Daher muß im Hinblick auf den 
sogenannten Beobachtungsdienst, den vor allem der erste 
Gichter und der Vorschmelzer in Überwachung des Ofen- 
prozesses besorgen, gefragt werden, ob hier nicht etwas 
wie ein betriebsgestaltendes Wirken vorliegt, wenn etwa 
der Gichter das „Hängen“ !) im Ofen feststellt und daraufhin 
besondere Maßnahmen veranlaßt, oder der Vorschmelzer 
am _ Schlackenaustrittsloch eine Eisenexplosion beobachtet 
und sofort die Abstellung des „heißen Windes“ anordnet, 
dadurch eingreifend in den weiteren Verlauf der Wirkungs- 
folge. 
Nun ist es zwar deutlich, daß wir es hier keinesfalls 
mit betriebsgerechtem Handeln zu tun haben, das, „Zanz 
und gar unselbständig“, in der vollen Betriebsgebundenheit 
Steht; vielmehr liegt hier tatsächlich eine Gestaltung vor, 
denn „jegliche Reparatur, . . . indem sie ein gestörtes Ganzes 
wiederherstellen will“, hat etwas von Gestaltung an sich. 
Aber als betriebsgestaltendes Wirken ist es. darum doch 
Nicht anzusprechen, sondern als ein „betriebssprödes 
Handeln“, denn ihm ist _die Form des Betriebes auf- 
gezwungen, wenn auch nicht in dem ausschließlichen Sinn 
wie dem betriebsgerechten Handeln. Innerhalb dieser 
Grenzen muß dies Handeln im Beobachtungsdienst „aus Zwang 
der Individualisierung“ „allemal ein gestaltendes“ bleiben, 
' D. h. daß die Erz- und Koksmassen sich festgesetzt haben und 
Nicht kontinuierlich nach unten sinken. 
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