fullscreen: Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

Die Kontierung. 
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1. Die Konten werden nach Zahl und Verrechnungsstoff so 
gewählt, daß das Ergebnis der gesamten Veränderungen in 
kontenförmiger Darstellung mehr oder weniger weitgehend 
zergliedert ist. Dieses Ziel wird durch Errichtung von 
Konten für jeden einzelnen Teil des Vermögens, der Schul 
den, der Gewinne und Verluste erreicht. Man spricht von 
einer zergliedernden, zerlegenden oder spesialisierenden Kon 
tierung. Z. B. ist es erwünscht, die Handlungsunkosten 
wegen ihrer Größe und Bedeutung für einen bestimmten 
Betrieb möglichst in Einzelheiten darzustellen. Man führt 
ein Depeschen- und Portokonto, ein Gehälterkonto, kann 
dieses in Fabrikbetrieben in ein Gehälterkonto für Betriebs 
beamte und eines für Bureaubeamte trennen, ein Bureau 
materialienkonto, ein Steuerkonto usf. 
2. Man beschränkt sich auf eine möglichst übersichtliche, zu 
sammenfassende, summarische kontenförmige Darstellung 
der Ergebnisse durch eine konzentrierende Verrechnungs 
weise. Einem Konto wird eine stofflich möglichst um 
fangreiche Materie zugewiesen. Z. B.: Alle oben ange 
führten Handlungsunkosten sollen auf einem Handlungs- 
unkostenkonto verrechnet werden (zusammenfassende Kon 
tierung). 
2- In anderen Fällen versucht man, beide Kontieruugsgrund- 
sätze zu vereinigen, verrechnet a) die Geschäftsfälle zu 
erst möglichst spezialisiert und faßt für die Zwecke der 
Übersicht die Ergebnisse dieser zerlegenden Verrechnung 
nachträglich auf einem Sammelkonto zusammen. Bei 
spielsweise verrechnet man die Handlungsunkosten wie 
unter 1. angegeben und sammelt das Ergebnis der Einzel 
konten allmonatlich, semesterweise oder jährlich auf einem 
Generalkostenkonto. ß) Oder man verrechnet zunächst 
auf einem Sammelkonto und löst dieses durch nachträgliche 
Verrechnung auf zerlegende Sonderkonten auf. So werden 
beispielsweise Arbeitslöhne zunächst auf einem allgemeinen 
Lohnkonto verbucht und dann auf die Konten der einzelnen 
Betriebsabteilungen, Werkstätten, auf Betriebskostenkonto 
usf. aufgeteilt. 
Andere zusammenfassende Konten, z. B. das Schlußbilanz-
	        
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