17. Kapitel. Die organisierte Selbsthilfe.
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möglich, wird sich aber in der Regel nur in beschränktem Umfange
durchführen lassen, weil die Solidarhaf't und die geringe Übertrag
barkeit der Geschäftsanteile viele abschreckt. Die Aktiengesellschaft
mit ihrem fest begrenzten Risiko, mit ihrer auf die Einlage be
schränkten Haftung und mit der meist leichten Übertragbarkeit
und Marktgängigkeit der Anteile hat in bezug auf die Kapital
beschaffung viel geringere Schwierigkeiten. Das stärkt zugleich
ihren Kredit, während ihr die kapitalschwächere Genossenschaft darin
erheblich nachstehen muß. Mit der Darlehnsgewährung und Unter
stützung aus staatlichen Mitteln aber muß gegenüber den Produktiv
genossenschaften vorsichtig verfahren werden. Die französischen Er
fahrungen zeigen, daß dadurch leicht das Entstehen an sich lebens
unfähiger Genossenschaften befördert wird. Schon diese Unterschiede
wirken auf die Besetzung der leitenden Stellen zuungunsten der
Produktivgenossenschaften ein. Die Aktiengesellschaften gewinnen
vermöge ihrer reicheren Mittel, ihrer unter sonst gleichen Umständen
größeren Dauerhaftigkeit und wegen des größeren gesellschaftlichen
Ansehens, das ihre leitenden Stellungen gewähren, als leitende Be
amte vielfach tüchtige, mit umfassender Fachbildung ausgerüstete
Personen, die auch in schwierigen und komplizierten Verhältnissen
den Überblick nicht verlieren. Die Produktivgenossenschaft ist in
der Regel darauf angewiesen, Mitglieder, also Arbeite]-, an die Spitze
zu stellen. Dabei zeigt sich dann oft, wie sehr die Arbeiter die
Unternehmerarbeit unterschätzen und wie schwer es für den aus
führenden Arbeiter ist, den technischen und kaufmännischen An
forderungen zu entsprechen, die mit der leitenden Arbeit verbunden
sind. Im allgemeinen werden sie nur in solchen Betriebszweigen das
Nötige leisten können, die einfache, leicht übersehbare Verhältnisse
aufweisen.
Hiernach wird die Arbeiterproduktivgenossenschaft — von Aus
nahmefällen abgesehen — als Unternehmungsform mit Aussicht auf
Erfolg nur in Betriebszweigen anwendbar sein, die wenig geschäft
liche Schwankungen, einfache Verhältnisse und beschränkten Geld
kapitalbedarf zeigen. Auch bei Innehaltung dieser Grenzen ist die
Gefahr des Mißlingens nicht gering. Sie ergibt sich aus der Doppel-
stelluug der an der ausführenden Arbeit beteiligten Mitglieder. Sie
sind Arbeiter und Unternehmer zugleich. Als Mitunternehmer müssen
sie ein Mitbestimmungsrecht in allen wichtigen Fragen haben, weil
sie am Risiko des Unternehmens beteiligt sind und wegen der Solidar-
haft von den Folgen etwaiger Mißgriffe schwer getroffen werden können.
Als ausführende Arbeiter müssen sie sich, da kein größerer Betrieb
ohne feste Ordnung und Disziplin möglich ist, den Anordnungen der
leitenden Organe fügen. Diese leitenden Organe sind aber durch Wahl