Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

17. Kapitel. Die organisierte Selbsthilfe. 
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möglich, wird sich aber in der Regel nur in beschränktem Umfange 
durchführen lassen, weil die Solidarhaf't und die geringe Übertrag 
barkeit der Geschäftsanteile viele abschreckt. Die Aktiengesellschaft 
mit ihrem fest begrenzten Risiko, mit ihrer auf die Einlage be 
schränkten Haftung und mit der meist leichten Übertragbarkeit 
und Marktgängigkeit der Anteile hat in bezug auf die Kapital 
beschaffung viel geringere Schwierigkeiten. Das stärkt zugleich 
ihren Kredit, während ihr die kapitalschwächere Genossenschaft darin 
erheblich nachstehen muß. Mit der Darlehnsgewährung und Unter 
stützung aus staatlichen Mitteln aber muß gegenüber den Produktiv 
genossenschaften vorsichtig verfahren werden. Die französischen Er 
fahrungen zeigen, daß dadurch leicht das Entstehen an sich lebens 
unfähiger Genossenschaften befördert wird. Schon diese Unterschiede 
wirken auf die Besetzung der leitenden Stellen zuungunsten der 
Produktivgenossenschaften ein. Die Aktiengesellschaften gewinnen 
vermöge ihrer reicheren Mittel, ihrer unter sonst gleichen Umständen 
größeren Dauerhaftigkeit und wegen des größeren gesellschaftlichen 
Ansehens, das ihre leitenden Stellungen gewähren, als leitende Be 
amte vielfach tüchtige, mit umfassender Fachbildung ausgerüstete 
Personen, die auch in schwierigen und komplizierten Verhältnissen 
den Überblick nicht verlieren. Die Produktivgenossenschaft ist in 
der Regel darauf angewiesen, Mitglieder, also Arbeite]-, an die Spitze 
zu stellen. Dabei zeigt sich dann oft, wie sehr die Arbeiter die 
Unternehmerarbeit unterschätzen und wie schwer es für den aus 
führenden Arbeiter ist, den technischen und kaufmännischen An 
forderungen zu entsprechen, die mit der leitenden Arbeit verbunden 
sind. Im allgemeinen werden sie nur in solchen Betriebszweigen das 
Nötige leisten können, die einfache, leicht übersehbare Verhältnisse 
aufweisen. 
Hiernach wird die Arbeiterproduktivgenossenschaft — von Aus 
nahmefällen abgesehen — als Unternehmungsform mit Aussicht auf 
Erfolg nur in Betriebszweigen anwendbar sein, die wenig geschäft 
liche Schwankungen, einfache Verhältnisse und beschränkten Geld 
kapitalbedarf zeigen. Auch bei Innehaltung dieser Grenzen ist die 
Gefahr des Mißlingens nicht gering. Sie ergibt sich aus der Doppel- 
stelluug der an der ausführenden Arbeit beteiligten Mitglieder. Sie 
sind Arbeiter und Unternehmer zugleich. Als Mitunternehmer müssen 
sie ein Mitbestimmungsrecht in allen wichtigen Fragen haben, weil 
sie am Risiko des Unternehmens beteiligt sind und wegen der Solidar- 
haft von den Folgen etwaiger Mißgriffe schwer getroffen werden können. 
Als ausführende Arbeiter müssen sie sich, da kein größerer Betrieb 
ohne feste Ordnung und Disziplin möglich ist, den Anordnungen der 
leitenden Organe fügen. Diese leitenden Organe sind aber durch Wahl
	        
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