Object: Finanzwissenschaft

Viertes Buch. 
Die Staatseinnahmen. 
I. Teil. 
Allgemeine Bemerkungen. 
1. Der allgemeine Grund der Staatsbedürfnisse sind die Staats 
einrichtungen und die Staatstätigkeit. Der Staat als eine höhere 
Persönlichkeit, als sittliches Wesen betätigt seinen Willen in ver 
schiedener Weise und Richtung. Zweck dieser Tätigkeit ist die 
Entwicklung, das Wohlsein des Ganzen und seiner Teile. Bei 
näherer Betrachtung der Staatstätigkeiten sehen wir, daß deren 
Beziehung zu den Einzelnen sich verschieden gestaltet. Gewisse 
Tätigkeiten muß der Staat deshalb entfalten, damit er als wirt 
schaftliches Subjekt bestehen könne, da seine Tätigkeiten wirtschaft 
liche Vorbedingungen haben, zu deren Erlangung er eine wirtschaft 
liche Wirksamkeit entfaltet. Soweit er die Früchte dieser Tätigkeit, 
Güter und Dienste, den Einzelnen nach den Gesetzen des freien 
Verkehrs überläßt, wird diese Übertragung nach demselben wirt 
schaftlichen Prinzip erfolgen, welches im freien Verkehr zur Gel 
tung kommt, der Staat wird daher wie jeder Einzelne bei Über 
tragung dieser Güter und Dienstleistungen sich auf den Standpunkt 
des Verkäufers stellen und danach trachten, von dem Käufer den 
möglichst hohen Preis zu erlangen. Der Staat wird seine darge 
botenen Güter also nach dem Marktpreis in Verkehr setzen. Doch 
ist nur der geringste Teil der Staatstätigkeit solcher Natur, daß 
auf dieselbe dieses Prinzip angewendet werden könne. Der größte 
Teil der Staatstätigkeit ist solcher Natur, daß es Pflicht des Staates
	        
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