230 Buch 3. Kap. 2. Circulationsmittel.
Jedes in Geld einlösbare und zwangskurslose, oder zwar
mit Zwangskurs ausgestattete aber dabei fortdauernd in Miinz-
geld einlösungspflichtige, oder endlich zwar uuciulösbare aber
gleichzeitig zwangskurslose Papiergeld ist ein bloßes Kredit-
umlaufsmittel und vertritt das Metallgeld nur im Dienste als
Tauschwerkzeug.
Jedes Papiergeld dagegen, lvelches nicht ans Verlangen des
Inhabers in Münzgeld eingelöst werden muß, und außerdem
durch den Staat die Eigenschaft eines gesetzlichen Zahlungsmittels
beigelegt erhielt, ist kein Metallgeldsurrogat, sondern lvirkliches
Kreditgeld, welches zufolge des ihm ertheilten Zwangsknrses eine
anderweite selbständige Wahrung (Papiervaluta) und zufolge
seiner Uneinlösbarkeit einen ebenfalls selbständigen Werthsmesser
neben dem Metallgelde bildet, also alle Dienste des letzteren
mitübernimmt. Derartiges eigentliches Papiergeld ging meist
aus ursprünglich uneigentlichem, ans zwangskurslosem Staats
papiergelde oder ails Noten solcher Banken hervor, die seitens
des Staats ihrer Verpflichtung zur regelmäßigen Noteneinlösung
entbunden wilrden.
S 121.
Der Werth des Papiergeldes hängt von der
Sicherheit der mittels desselben verbrieften Forderung,
bezüglich von der Sicherung letzterer durch hinlänglich
verfügbares Vermögen oder voil dem Vertrauen zu der
künftigen Zahlungsfähigkeit des Schuldners ab, und beruht
somit allgemeinhin auf beni Kredite des Ausstellers. Wankt
letzterer, so tritt bei uueigentlichem Papiergelde nur eine
Entwerthung gegen Münzgeld, bei eigentlichem Papiergelde
aber eine besondere Werthsverminderung des papiernen
Zahlungsmittels ein.
Der dem Papiergelde jeweilig beigelegte Werth drückt sich
aus: bei uneigentlichem Papiergelde unmittelbar in dessen dem
Nennwerthe entsprechenden oder nicht entsprechenden Kurse, d. h.
in dem Preise, zu dem cs gegen Münzgeld angenommen >vird;
bei eigentlichem Papiergelde aber, falls die gesetzliche Gleich-
werthigkeit von Papier- und Münzgeld nicht zugleich thatsächlich
besteht, keineswegs schon allein in dem Grade der zwischen jenem