Full text : Die Volkswirthschaftslehre

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Buch  3.  Kap.  2.  Circulationsmittel.

wechselmäßiger  Schuldschein,  mittels  dessen  sich  der  zur  Zahlung
Verpflichtete  dem  einen  strengeren  Rechtsschutz  gewährenden
Wechselrechte  unterwirft.  Eine  durchaus  andere  und  weitergehende
Bedeutung  erlangt  jedoch  der  „gezogene  Wechsel"  (trassirter
Wechsel,  Tratte),  in  welchem  der  Aussteller  entweder  verspricht,
durch  einen  Dritten  zahlen  zu  lassen,  oder  selbst  (beim  „trassirtcigenen
  Wechsel")  wenigstens  an  einem  anderen  Orte  als  dein
der  Ausstellung  zahlen  zu  wollen.  Letzterer  erspart  Gefahr  und
Kosten  der  Geldsendung  nach  einem  andereil  Orte,  und  vermag,
indem  er  ail  Zahlungsstatt  durch  mehrere  Hände  und  Orte  geht,
vielfache  Verbindlichkeiten  in  ähnlicher  Weise  auszugleichen,  wie
dies  bei  persönlichem  Zusammenkommen  durch  Ueberweisen
geschehen  könnte.  Mittels  solcher  Wechsel  können  also  auch  die
gegenseitigen  Forderungen  zwischen  zwei  verschiedenen  Orten  so
ausgeglichen  werden,  das;  nur  noch  die  Mehrschuldigkeit  des
einen  Ortes  drlrch  Baarsendung  gedeckt  51t  werden  braucht.  Der
Preis  der  Wechsel,  der  Wechselkurs,  giebt  die  Summe  an,  welche
nlail  an  eiilem  bestimmten  Orte  aufwenden  muß,  um  sich  da  die
Verfügung  über  eine  an  einem  bestimmten  anderen  Orte  auszuzahlende ­
  Geldsumme  zu  verschaffen,  und  in  der  Regel  wird
natürlich  hierfür  Niemand  mehr  auftvenden  wollen,  als  die
unnlittclbare  Baarsendung  einschließlich  alles  Nebenaufwandes
kosten  würde.  Innerhalb  dieser  durch  die  Transportkosten  der
Geldsendung  gezogenen  Grenze  kairn  nun  jener  Preis  um  so
höher  über  den  Nenniverthsbetrag  des  Wechsels  steigen,  je  gesuchter
letzterer  ist,  und  zwischen  zwei  Wechselplätzen  pflegen  jedesmal  die
Wechsel  auf  denjenigen  am  gesuchtesten  zu  sein,  welcher  weniger
zu  zahlen  hat.  Der  Wechselkurs  schwankt  hiernach,  je  nachdem  die
Wechsel  auf  den  in  Frage  kommenden  Platz  mehr  oder  weniger
gesucht  sind,  fortwährend  um  das  Wechselpari,  welches  dann
eintritt,  wenn  zufolge  des  laufenden  Marktpreises  der  Wechsel
der  Ankaufspreis  eines  solchen  mit  der  Summe  übereinstimmt,
über  die  man  am  anderen  Platze  mittels  desselben  verfügt,  und
erscheint  seinerseits  als  ungünstig,  wenn  jener  Marktpreis  so
steht,  daß  die  gesuchteren  Wechsel  mit  Aufgeld  (Wechselagio)
bezahlt  werden  müssen.  Uebrigens  erklärt  es  sich  hierdurch
schließlich  auch,  inwiefern  aus  dem  jeweiligen  Staude  des  Wechselkurses ­
  zwischen  zwei  Orten  oder  Ländern  zugleich  das  gegenseitige
Meugenvcrhältniß  der  Zahlungen  zu  erkennen  ist,  welche  beide
einander  zu  leisten  haben.
            
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