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In Wahrheit ist der wirtschaftliche Eigennutz nicht als subjektiver
Beweggrund bedeutsam, sondern lediglich mittelbar,
nämlich als Eingliederungsgrund und Eingliederungsweise.
Das Gleiche gilt sinngemäß vom Wettbewerb. Er
ist ein bestimmtes Verhältnis der Eingliederungshandlungen
(oder -kräfte) zueinander. Konkret gefaßt, besteht es darin,
daß ein Unterbieten und Verdrängen der Eingliederungshandlung
des B durch jene des A stattfindet. Darin liegt,
daß der obsiegende Betrieb des A seinen Umfang erweitert:
ferner, daß sich um das Schicksal der im Wettbewerb Besiegten
niemand kümmert (was sich in Krisen und Wirtschaftszerstörung
auswirkt).
Diese umgliedernde Eigenschaft des Wettbewerbes
hat man bei seiner Beurteilung stets im Auge zu behalten.
Die Wirtschaft steht nicht „unter der Bedingung" des Wettbewerbes,
sondern ihre (gegebene) Gliederung läßt jeweils
Umgliederungen durch den Wettbewerb zu. Nicht das freie
Walten der Eigennutze, sondern die umgliedernde Bedeutung
freier Eingliederungsakte und ihre Bezogenheit aufeinander
ist das Wesentliche am Wettbewerbe. Der Wettbewerb der
Individuen untereinander kann also stets nur im Rahmen der
Ganzheit begriffen werden. Im Wettbewerb vermittelt sich
Ganzheit in der Bezogenheit Einzelner aufeinander! Der
Wettbewerb erscheint am Individuum, aber er entsteht
und besteht nur insoweit, als er Ganzheiten
aufbaut oder zerstört — er ist so recht
eigentlich eine bildende oder zerstörende Kraft im Ganzen.
In dieser gefügebildenden Kraft ist sein Wesen gelegen. Er
ist volkswirtschaftlich durchaus nichts anderes als eine bestimmte
Art von Vereinheitlichung, Angleichung oder auch
Sprengung und Zerstörung. „Wetteifer" der Einzelnen heißt:
In eine Ganzheit durch Übertreffen des anderen oder Angleichung
an ihn eintreten, „Wetteifer" heißt nicht, daß das