Wenn später Jung (-Stilling) die Idee einer „allg e-
meinen“ Gewerbs- und Haushaltungswissen-
schaft vertritt, wenn der Jenenser Kameralist Schulze
aus Gävernitz, der Großvater des bekannten Freiburger Ge-
lehrten, 1826 in seinem Kameralsystem eine allgemeine
Privatwirtschaftslehre vorsieht, und wenn Rau und
Baumstarck 1823 und 1835 darüber hinaus ihrem gesamten
ökonomischen System eine allgemeine Wirtschafts-
lehre voranstellen wollen, so greifen sie formell und ma-
teriell durchaus auf Zincke zurück.
Fruchtbringender als diese allgemeine Idee war für
die in Frage stehende Systematik aber die besondere, die
als zentrales Problem aller Wirtschaften, der öffentlichen so-
wohl wie der privaten, die Erlangung, Erhaltung
und Nutzung des Vermögens, sowie die Einkünfte-
verwendung erkannte und dabei im Rechnungswesen
einschließlich der Voranschläge das wichtigste Mittel für
die Vermögenserhaltung sah.
; Diese Idee, die Zincke selbst nur für die Landwirt-
schaft und die öffentliche Wirtschaft im einzelnen durch-
geführt hat, ist für die Betrachtung aller späteren Kamera-
listen wiederum vorbildlich geworden.
‚ Wenn z. B. nach der Entdeckung der Theorie vom
Volksvermögen durch Adam Smith der Kameralist Schmalz
die gesamte ökonomische Wissenschaft trennt in die G e-
werbskunde, das ist die Lehre vom Vermögen und Ein-
kommen des Einzelnen, und die politische Oeko-
nomie, deren Hauptteil durch die Lehre von der Bildung
des Gesamtvermögens und -einkommens dar-
gestellt wird, so findet die Zinckesche Idee darin ihre Krö-
nung. Ebenso bildet diese Idee den Hauptinhalt der sog.
Haushaltungslehre der späteren Kameralisten und der Be-
triebslehre Baumstarcks.
Daneben zeigt Zincke aber auch in der weiteren Durch-
gliederung seiner Landwirtschaftslehre klare systematische
Gedankengänge. Die Einteilung in: Objekt der Geschäfte,
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