Schlosser-, Sporer-, Büchsenmacher- und Uhrmacher-Gesellen.
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Quartals sollen die, so bei der laden das erste quartall gesessen
den folgenden newgekornen zur lade gutte rechnunge zu
(hunde verpflichtet sein.
29) Zum 29. so es kerne, dar doch Godt vor sey und gnedig-
^'^hen abwende, das ein gesell oder junge in kranckheit geriete,
sollen die gesellen unnd jungenn schuldigk sein bey den krancken
Wachen die nacht über ein oder zwey; da aber der krancke
((otturftigk were unnd nichts zu verzeren hette, so sollen ihm die
^^sellen unnd jungen aus der laden [von ihrem anteillj zu hulffe
hommen, unnd so ihm Godt wider aus der kranckheit hulffe, soll
das vorgestreckte geldt wieder in die ladenn entrichtenn unnd
hezalen ; so aber Godt, der almechtige, ihn von diesem jamerthall
^ ^(ch nhemen wurde, so sollenn die gesellen unnd jungen schuldigk
ihn zur erden zu bestettigende; so er etwas an kleider oder
^^Ideswert nachlassen wurde, das sollen die gesellen unnd jungen
^^huldigk sein zu gelde [zuj machen unnd das vorgestreckte geldt
'^»derumb in die laden zu leggen; da aber der* patient wider zu
^'Her gesundtheit von (Lottes gnaden kerne unnd in der bezalung
Vorgestreckten geldes sich unbilligk wolte finden laszen, so
man ihme, wie se uns von unsern voreitern angeerbet, nach
^ndtwerckszgewohnheit nachschreiben.
30) Zum 30. so ein geselle oder junge alhie wegk wurde ziehen
((Bel dem vater uff der herberge schuldigk bliebe oder das
^ ^Ochengeldt oder die halbe schencke nicht aberichtet unnd be-
Soll ihm nach alter gewonheit |mit vorwissen der amptherrn]
unsers handfwerckesz nachgeschrieben werden.
, 31) Zum 31 sollen die gesellen unnd jungen wissen wasz ihr
^Hckgeldt sein soll, nemblichen alle, so unter unsz unnd unterm
^^^(*dtwercke gewesen sein, alsz nemblichen Schlosser, sparer,
^^seninacher unnd uhrmacher.
j, . *() In das erste sollen der Schlosser frumwercher ihr dranckgeldt
alsz nemblich ein wirbellstifft in ein alt schlosz, noch ein
.^»'sagen zufeilen, ein schlos auffzusperren des sontags oder nach
^ ^'■abendt oder ein fiell zu liawen, noch eine alte nden im schlussel
^ ^(^(en oder ein abgebrochen bladt wieder auffzuloten, einen
,^^^^ssel zum schniekenheuseken oder klein dreykantschlosfedern
Hegell, das unter 12 Schillinge belangend ist.
Auff dem sparerwerck ins erste ein radt im sparen mitózehnen,
^ ^ange im ringe, ein stifft in einem pochell zum mundtstucke.
folgt selige aber ausgestrichen.