die Alpbefiger in der freien Wahl der Produktionsrichtung
bis zu einem gewifjen Grade befäränkt.
Mit Joldhen direkten produktionspolitijhen Swangsmaßnahmen
in Ö©fterreidh haben wir uns im folgenden zu
bejhäftigen. Sie betreffen insbefondere: die Befeitigung
der unzweckmäßigen Flureinteilung dur Sujammen-(egung
der Grunödjtücke; die Dornahme von Bodenverbelferungen;
die Regelung der Forjt- und der Alpenwirtfhaijt;
den Schuß der Kulturen gegen pflanzlidhe oder tierijche
Schädlinge; die Bekämpfung anjteckender Tierkrankheiten;
die Förderung der Diehzucht durch CLizenzierunaszwang
für männlidcbe Zuchttiere und durch Dorjorge für entjprehendes
ZIuchtmaterial.
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